Kein Wolfsabschuss ohne Weidetierrisse
München, 28.08.2026 - Im Oberallgäu und Ostallgäu wurden durch die beiden Landratsämter sogenannte Weidegebiete ausgewiesen. Hier können nun bis 31. Oktober Wölfe völlig ohne Grund geschossen werden. Der vorherige Riss von Nutztieren ist keine Voraussetzung mehr. Auch der männliche Wolf „GW999m“, der im südlichen Oberallgäu seit acht Jahren sesshaft ist und dort noch nie Schafe oder Rinder gerissen hat, ist damit zum Abschuss frei gegeben. Er ist der einzige sesshafte Wolf im bayerischen Alpenraum - einer Region, in der es zudem noch nie Wolfsnachwuchs gab.
Die Abschüsse sollen angeblich einen „ernsten wirtschaftlichen Schaden“ durch Wölfe vermeiden. Beate Rutkowski, 2. Vorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) kommentiert: „Es ist völlig absurd. Die Behauptung, dass von einem Wolf, der nie ein Nutztier gerissen hat, die Gefahr eines ernsten wirtschaftlichen Schadens ausgeht, ist an den Haaren herbeigezogen.“.
Gerichte in Deutschland haben in den letzten Jahren sehr eindeutig geurteilt, dass selbst ein einmaliges Rissereignis nicht ausreicht, um einen ernsten wirtschaftlichen Schaden zu definieren. Auch die in den Begründungen angeführte Gefahr, dass Rinder auf der Flucht vor dem Wolf in steilem Gelände abstürzen könnten, spielt erfahrungsgemäß im Alpenraum keine so große Rolle, dass sie präventive Abschüsse rechtfertigt.
Mit dem jährlichen Abschuss mindestens je eines Wolfes im Ober- und Ostallgäu würde – wenn die anderen bayerischen Alpenlandkreise ähnlich vorgehen – die Etablierung eines Wolfsbestandes verhindert. Es entstünde dauerhaft eine Zone ohne sesshafte Wölfe im bayerischen Alpenraum. Das ist aus Sicht des BN eindeutig EU-rechtswidrig, weswegen sich der BN eine rechtliche Überprüfung der erlassenen Bescheide und der Verfügung vorbehält. Der BN sieht den Fehler im Wesentlichen aber nicht bei den Landratsämtern, sondern bereits in der Rechtsgrundlage, dem § 22d des im Mai 2026 in Kraft getretenen neuen Bundesjagdgesetzes, das von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zu verantworten ist. Insbesondere die Tatsache, dass dieser Paragraph eine Bejagung des Wolfes auch ermöglicht, solange dieser im ungünstigen Erhaltungszustand verweilt, widerspricht europäischem Recht. Nicht nur in der alpinen Region Bayerns ist der Erhaltungszustand ungünstig. Auch im angrenzenden Tirol gibt es keine Wolfsrudel und keinen Wolfsnachwuchs. Zudem sind Wölfe sehr mobil, so dass es trotz vieler Abschüsse jederzeit durch einwandernde Wölfe zu Rissen von Weidetieren, insbesondere Schafen, kommen kann.
Rutkowski weiter: „Dass nun jeder Landkreis in Bayern seine eigenen Abschussbescheide erlässt – im Ostallgäu gibt es sogar zwei – kommt einem ungeheuren bürokratischen Aufwand gleich, der mit erheblichem Personal- und damit Kostenaufwand verbunden ist. Wir rufen die Staatsregierung auf, erstens zu einem faktenbasierten Wolfsmanagement zurückzukehren und zweitens dafür zu sorgen, dass Regelungen zu Wolfsabschüssen rasch von den Kreis- zu den Landesbehörden verlagert werden. EU-rechtswidrige Passagen im Bundesjagdgesetz dürfen zukünftig in Bayern nicht mehr zur Anwendung kommen.“
Für Rückfragen
Uwe Friedel
Referent für Arten- und Naturschutz
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