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Riedberger Horn: umweltpolitische Geisterfahrt

Das bayerische Kabinett hat heute beschlossen, dem Riedberger Horn im Allgäu bei einem entsprechenden Bürgervotum vor Ort seinen Schutzstatus zu entziehen und damit den Bau einer Skischaukel zu ermöglichen. Damit werden alle Grundsätze zum Schutz der bayerischen Alpen über Bord geworfen.

19.07.2016

Die Auseinandersetzungen um den Bau einer Skigebietsverbindung am Riedberger Horn gehen in die entscheidende Phase. Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass es in den betroffenen Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein eine Bürgerbefragung geben soll. Bei entsprechendem Votum will sie die notwendigen Schritte zur Genehmigung der Skischaukel einleiten und das Schutzgebiet in diesem Bereich auflösen. 

Alternativ, so heißt es in der einer Erklärung der Staatsregierung, solle geprüft werden, wie man den Landesentwicklungsplan so ändern könne, dass in der Zone C des Alpenplans Skigebietserschließungen möglich seien. Das käme einer Abschaffung des Alpenplans gleich. Eine Bürgerbefragung konterkariert die Grundidee des Alpenplanes, welcher unerschlossene Ruhe- und Erholungsräume vor lokalen Wirtschaftsinteressen sichern soll. Eine Bürgerbefragung liefert dagegen das Riedberger Horn lokalen Erschließungsinteressen aus.

Das Riedberger Horn liegt in der höchsten Schutzzone des „bayerischen Alpenplans“, dem wirkungsvollsten Instrument für den Naturschutz in den Alpen. Sollte der Bau einer Bergbahn in der Schutzzone C genehmigt werden, wäre der Alpenplan nach 40 Jahren mit einem Präzedenzfall ausgehebelt. Es droht ein Dammbruch mit unabsehbaren Folgen für den gesamten bayerischen Alpenraum.

Der BN-Vorsitzende Hubert Weiger kritisiert das Vorgehen heftig: „Ministerpräsident Horst Seehofer und das bayerische Kabinett werfen mit Ihrem Beschluss zur Änderung des Alpenplans alle Grundsätze zum Schutz der bayerischen Alpen über Bord und wollen die Berge als Rummelplatz zum touristischen Wettrüsten freigeben. Der BUND Naturschutz wird sich mit allen legalen Mitteln gegen diese kurzsichtige, umweltpolitische Geisterfahrt wehren. Es wäre fatal, wenn die weitsichtigen Beschlüsse zum Alpenschutz früherer CSU-Regierungen und Landtagsmehrheiten aufgrund des sturen Beharrens auf einen Skizirkus am Riedberger Horn Makulatur würden.“

Der Alpenplan hat die bayerische Alpenlandschaft grundlegend geprägt. Er sieht Erschließungszonen für Seilbahnen- und Lifte vor, sowie Ruhezonen für naturnahe Erholungsformen, Natur- und Erosionsschutz vor. Dadurch wurden u.a. Berge wie der Watzmann, der Hochgern, die Rotwand und das Riedberger Horn bisher von  Lifterschließungen freigehalten. Ein ausgewogener Sommer- und Wintertourismus konnte sich entwickeln.