BUND Naturschutz warnt vor überzogenen Wolfsabschüssen in Südbayern
In mindestens vier Landkreisen – Oberallgäu, Ostallgäu, Bad Tölz-Wolfratshausen und Berchtesgadener Land – gibt es inzwischen einen oder mehrere Abschussbescheide für Wölfe. Auch aus Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Rosenheim und Traunstein gibt es Hinweise, dass Bescheide bereits bestehen oder vorbereitet werden. Der BUND Naturschutz (BN) hat auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes entsprechende Anfragen an die betroffenen Landkreise gestellt. Demnach könnten insgesamt bis zu acht Wölfe zum Abschuss freigegeben werden.
„Diese Entwicklung bereitet uns große Sorge“, erklärt BN-Wolfsexperte Uwe Friedel. „In dem gesamten Gebiet leben wahrscheinlich gerade einmal drei sesshafte männliche Wölfe und mangels weiblicher Wölfe gibt es auch keinen Nachwuchs. Mit diesen Bescheiden könnte nicht nur der bayerische Alpenraum, sondern auch ein Teil des Voralpenlandes fast wolfsfrei geschossen werden. Das ist völlig unverhältnismäßig. Wir prüfen deshalb rechtliche Schritte gegen die Bescheide.“
Nur ein kleiner Teil der Abschusskulissen betrifft Weideflächen, die in der staatlichen Kartierung als „nicht zumutbar zäunbare Flurstücke“ eingestuft sind, etwa wegen steilem Gelände. Der überwiegende Teil umfasst Wälder, Ackerflächen, Wiesen und grundsätzlich schützbare Weiden. In den Landkreisen Ostallgäu und Bad Tölz-Wolfratshausen sind sogar jeweils zwei Bescheide bekannt.
„Bei den meisten Bescheiden fehlt ein konkreter Anlass, sprich ein Nutztierriss“, betont Friedel. „Bei anderen liegt er Monate zurück und es gibt keine Hinweise auf drohende weitere Risse. Vom Überwinden von Herdenschutz ist in den Bescheiden sowieso keine Rede mehr. In Gefahr ist beispielsweise der Wolf, der seit etwas mehr als zwei Jahren im Geigelstein-Gebiet sesshaft ist. Dieser Wolf hat in Bayern bisher nur Wildtiere gerissen.“
Der BN kritisiert, dass die bayerischen Behörden – vom Wirtschafts- und Jagdministerium bis zu den Landratsämtern – dabei ihre Verpflichtung aus dem Artenschutzrecht nicht nachkommen. Demnach ist ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfes auch in Südbayern sicherzustellen. Als mögliche Schutzmaßnahme nennt das Bundesjagdgesetz ausdrücklich auch eine Beschränkung oder ein Verbot der Jagd auf den Wolf (§ 22b BJagdG).
Grundsätzlich lehnt der BN gezielte Wolfsabschüsse nicht ab. Sie sind notwendiger Teil eines funktionierenden Wolfsmanagements – etwa wenn einzelne Tiere wiederholt fachgerecht umgesetzte Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Pauschale und großflächige Abschussfreigaben ohne konkreten Schadensbezug sind aus Sicht des BN jedoch nicht gerechtfertigt.


