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Geplante Bannwaldrodung an der Raststätte Feucht-Ost

Bund Naturschutz hält Bannwaldrodung für unnötig und nicht zulässig

09.05.2003

Die Entscheidung der Regierung von Mittelfranken, trotz massiver Gegenwehr von tausenden von BürgerInnen, der Gemeinden Schwarzenbruck und Feucht, des Deutschen Alpenvereins und des Bundes Naturschutz, die Rodung von 12.000 m2 Bannwald zu genehmigen, hält der Bund Naturschutz für einen unzulässigen Verstoß gegen das Bannwaldgesetz.

Tom Konopka, Regionalreferent für Mittelfranken: „Nicht umsonst steht die grüne Lunge in der Region Nürnberg unter dem strengsten Schutz des bayerischen Waldgesetzes“.

Bannwaldschutz bedeutet, dass nur aus Gründen des öffentlichen Wohls gerodet werden darf, wenn es keine Alternativen gibt. Dies ist hier nicht der Fall, weil die Alternative eines wald- und flächensparenden Parkdecks möglich wäre. Der Bund Naturschutz hält es für eine schlimme Fehlentwicklung, wenn die Regierung von Mittelfranken den Bannwaldschutz weiter aushöhlt und sich zum schlechten Vorbild für alle anderen macht, die die Axt an den Bannwald legen wollen.

Christiane Matern, Vorsitzende der Kreisgruppe Nürnberg Land: „Wir verlangen, dass diese Entscheidung, die unnötig Waldflächen verbraucht, wieder rückgängig gemacht wird und appellieren an die Autobahndirektion Nordbayern, nicht mit den Rodungen zu beginnen.“ Hier werden Kostengründe vorgeschoben, letztlich geht es aber um den besonders billigen Bau auf Kosten von Natur und Landschaft.

Insbesondere der für Straßenbau und Siedlungsentwicklung zuständige Minister Dr. Günter Beckstein muss sich fragen lassen, wie ernst er seine seit Monaten an die Kommunen gerichteten Appelle zum Flächensparen meint, wenn er gleichzeitig im Bereich der Autobahn unnötig Landschaft verbraucht. Derzeit werden täglich in Bayern 28,4 ha (ca. 40 Fußballfelder) Boden für Siedlungs- und Verkehrszwecke vernichtet.

Dabei weiß der BN durchaus zu würdigen, dass der jetzt vorliegende Plan wesentliche Verbesserungen aufweist. Immerhin dachte die Autobahndirektion vor zwei Jahren noch daran, die Tankstelle in den Wald südlich der Schwarzach zu verlegen, was den freien Durchblick vom Naherholungsgebiet mit dem beliebten Wirtshaus am Brückkanal auf die Autobahn A 9 und die Tankstelle zur Folge gehabt hätte. Dass dies nicht realisiert werden kann, ist ein Erfolg der 16.000 mit ihrer Unterschrift protestierenden und 1.700 mit umfassenden Einwendungen bei der Regierung kämpfenden Bürgerinnen und Bürger.

Das Parkdeck an der Raststätte Feucht-Ost hätte Signalfunktion für eine Vielzahl von zu erweiternden und neu geplanten Rastanlagen in ganz Deutschland, in Mittelfranken betrifft dies z.B. die Rastanlage Feucht-West oder die geplante Rastanlage Rangau, wo derzeit noch unnötig viel Fläche verplant wird.

Erst vor einem Jahr wurden die Naturschützerinnen und Naturschützer, unterstützt von VertreterInnen der Gemeinde Schwarzenbruck und Feucht und dem Deutschen Alpenverein bei der Regierung von Mittelfranken vorstellig, um ihre 1.100 Einwendungen gegen die Planung persönlich zu übergeben.

Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Feucht und Schwarzenbruck, kämpfen um den Wald, der zwischen ihren Wohnorten und der Autobahn liegt. Mit jedem Quadratmeter, der gerodet wird, wächst die bereits jetzt für viele unerträgliche Lärmbelästigung. So ist nicht verwunderlich, dass sie es nicht hinnehmen wollen, wenn lediglich zur Parkplatzerweiterung auf der Rastanlage Feucht Ost noch einmal
1,2 Hektar Wald - z.T. auch unter besonders strengem Schutz stehender Bannwald - fallen soll. Darüber hinaus befürchten sie, unterstützt von vielen Menschen aus der näheren Umgebung und aus Nürnberg, eine Schmälerung des Erholungswertes am „Alten Kanal“, wenn der schützende Waldstreifen so schmal wird, dass er zur Kosmetik verkommt.

Ebenso wie der Bund Naturschutz sind sie der Meinung, dass der Parkplatzengpass durch die waldschonende Errichtung eines Parkdecks behoben werden kann.

Die Autobahndirektion Nordbayern, die im Auftrag des Bundes und des Landes Bayern die Um- und Erweiterungsarbeiten plant und durchführt, hat zunächst auch die Parkdeckvariante in ihre Planungen einbezogen, sie dann bedauerlicherweise mit fadenscheinigsten Begründungen wieder fallen lassen.

Durch die Benutzung eines Parkdecks sei der PKW-Führer gezwungen, umständliche und längere Wege zur Befriedigung seines Rast – und Erholungsbedürfnisses zurückzulegen. Dem stehe der Wunsch nach einer unmittelbaren und bequemen Bedürfnisbefriedigung entgegen, ein Parkdeck passe nicht ins Landschaftsbild und begleitende Grünflächen könnten auch nicht angelegt werden, lauten u.a. die Gründe. Auf eine angebliche „natürliche Scheu“ der Kfz- Fahrer vor der Benutzung eines Parkdecks glaubt man seitens der Autobahndirektion Rücksicht nehmen zu müssen. Für den BN erscheint das wenig überzeugend, wenn man weiß, dass jährlich Tausende von Touristen aus aller Welt sich nicht scheuen, auf dem Großglockner ein mehrstöckiges Parkhaus zu benutzen.

Die Vorteile eines Parkdecks, wie z.B. Schutz vor Regen und starker Sonneneinstrahlung finden keine Berücksichtigung.

Nach Meinung des BN sind die meisten Argumente gegen ein Parkdeck nur vorgeschoben. In Wahrheit geht es um Geld. Natürlich ist es wesentlich billiger, Wald zu roden und einen Parkplatz in der Fläche anzulegen als ein Parkdeck zu errichten. Warum allerdings letztes Jahr Geld zur Verfügung gestanden hätte, um die gesamte Tankanlage samt Infrastruktur südlich der Schwarzach zu verlegen, bleibt erklärungsbedürftig. Offensichtlich ist Natur nach Meinung der Planer und Auftraggeber immer noch zum tarif zu haben.

Dass damit auch gegen den gesetzlichen Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden verstoßen wird, bleibt völlig außer Acht ebenso wie die Tatsache, dass weder für den in Anspruch genommenen Bannwald, noch auch für den übrigen Wald adäquate Ersatzaufforstungsflächen vorhanden sind.

Zur Unterstützung seiner Forderung nach einem Parkdeck als Modell für eine Reihe geplanter Raststättenerweiterungen sammelte der BN Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern. Dass in nur wenigen Tagen über 1.000 Einwendungen ohne großen Aufwand zusammenkamen, deutet daraufhin, dass die Planung sehr interessiert verfolgt und die Alternativvorschläge des BN breit unterstützt werden. Sie alle fordern, die Autobahndirektion Nordbayern, solle nicht auf halbem Wege stehen bleiben, und ein Parkdeck in die Planung einbeziehen. Die Regierung von Mittelfranken wird gebeten, diese waldsparende Alternative in das Verfahren aufzunehmen.