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Geplantem neuem Klimaschutzgesetz fehlen Strategie und Entschlossenheit

BUND Naturschutz enttäuscht vom Entwurf für die Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

27.01.2022

Die menschenverursachte Klimakrise und die drohende Klimakatastrophe führen zu großen Gefahren für menschliches Leben, menschliche Gesundheit und die Natur, daher erfordern sie schnelles, ambitioniertes und wirksames Handeln.

Im Januar 2021 ist das Bayerische Klimaschutzgesetz unter Kritik des BUND Naturschutz in Bayern (BN) in Kraft getreten, nun soll das ungenügende Gesetz bereits aktualisiert werden. Bis Silvester des vergangenen Jahres hatte der BN die Gelegenheit, eine Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf der Staatsregierung einzureichen. Trotz einiger guter Ansätze und Verbesserungen ist die Novelle bei Weitem nicht ausreichend, um den bayerischen Anteil für das 1,5° Ziel von Paris zu erfüllen.

Der BN begrüßt aber insbesondere die ambitioniertere Reduktion von Treibhausgasen bis 2030 um 65 statt bisher 55 Prozent (im Vergleich zu 1990) sowie das Vorziehen der bayerischen Klimaneutralität von 2050 auf 2040. Beides sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Das Pariser Klimaabkommen wird weiterhin verfehlt

In vielen wichtigen Punkten bleibt der vorgelegte erste Gesetzesentwurf jedoch hinter den Erwartungen zurück: Der Freistaat bekennt sich weiterhin nicht klar zum 1,5° Ziel, zu dem sich Deutschland und auch die neue Bundesregierung verpflichtet haben.

Die größten Kritikpunkte sieht der BN in den Bereichen Erneuerbare Energien und Verkehr:

Eine echte Energiewende ist mit dem Vorschlag nicht möglich, denn der Windkraftausbau wird weiterhin durch die umstrittene 10H-Regelung ausgebremst und es gibt nur eingeschränkte Verbesserungen bei der energetischen Gebäudesanierung und Photovoltaikpflicht. Der zentrale Sektor der Mobilität findet überhaupt keine Beachtung - ein Bekenntnis zur effektiven Verkehrswende fehlt.

Aber auch viele weitere Bereiche lassen zu wünschen übrig - die komplette eingereichte Stellungnahme findet sich am Ende dieser Seite

Um die Freiheitsrechte der kommenden Generationen nachhaltig zu gewährleisten, muss die Staatsregierung entschlossener handeln, auch in Form von klaren Maßnahmen und echten – auch finanziellen – Verpflichtungen, gerade auch bei der Unterstützung der Kommunen.

Als Nächstes erwartet den Gesetzesentwurf die parlamentarische Phase. Der BN hofft, dass in diesem Zuge endlich effektiv Ratschläge von Wissenschaft und Umweltverbänden aufgenommen werden, Bayern ein wirksames Klimaschutzgesetz bekommt und sich der Freistaat seiner Verantwortung stellt.

Auch begleitender 10-Punkte-Plan schwächelt

Begleitet wird die Novelle von einem aktualisierten 10-Punkte-Plan mit nun insgesamt 136 Maßnahmen in fünf Bereichen, die leider noch immer keine zusammenhängende, durchdachte und verbindliche Strategie zur Senkung von Treibhausgasemissionen bilden. Einige der Einzelmaßnahmen sind sinnvoll, aber ihre Umsetzung und die daraus entstanden  Emissionsminderungen sind nicht überprüfbar oder stehen noch aus. Die mit der Gesetzesstellungnahme an die Staatsregierung versandte Kommentierung des Maßnahmenkatalogs findet sich untenstehend.

Hier in Kürze zentrale Schwachstellen der Bereiche aus Sicht des BUND Naturschutz:

1. Erneuerbare Energien und Stromversorgung: Für Klimaneutralität brauchen wir die dezentrale Energiewende mit der Versorgung mit 100% erneuerbarem Strom in Bayern. Leider lassen die Maßnahmen nicht erkennen, wie der nötige Ausbau der Wind- und Sonnenenergie erreicht werden soll.

2. Natürliche CO₂-Speicherung (Wald, Moore, Wasser): Die bestehenden, potentiellen natürlichen Treibhausgasspeicher werden weiterhin nicht ausreichend geschützt, erhalten oder wiederhergestellt – die geplanten Maßnahmen sind nicht umfassend genug.

3. Klimabauen und Klimaarchitektur: Es fehlt eine Gesamtstrategie Wohnen/Bauen und Stadtentwicklung, die sowohl alle Möglichkeiten des Klimaschutzes als auch der Klimawandelanpassung von übergeordneter Ebene (Landesentwicklungsplan, Gesetze) bis zur kommunalen Ebene zusammenführt. Eine zentrale Rolle muss hierbei die Reduzierung des Verkehrs und des Flächenverbrauchs haben.

4. Smarte und nachhaltige Mobilität: Es fehlt eine substanzielle Verlagerung von Finanzmitteln aus dem Straßenbausektor in den Umweltverbund (Bahn und ÖPNV), ohne die eine Verkehrswende nicht realisiert werden kann, sowie die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs.

5. Cleantech, Klimaforschung und Green IT: Forschung im Bereich Technologie und Klimaanpassung muss gefördert werden, allerdings nicht nur in Form von Einzelforschungsvorhaben, sondern einer verknüpften, schlüssigen und innovativen Forschungsstrategie.