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Ortsumfahrung Mittelstreu

Kreistagsbeschluss zur Ortsumfahrung Mittelstreu "ein bespielloser Akt der Ignoranz

28.06.2006

Als beispiellosen Akt der Ignoranz bewertet der Bund Naturschutz den aktuellen Beschluss des Kreistages von Rhön-Grabfeld, mit dem er vorbehaltlos dem Antrag der Gemeinde Oberstreu zur Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes "Bayerische Rhön" im Bereich der nach wie vor höchst umstrittenen Ortsumfahrung Mittelstreu zugestimmt hat.

"Dieser Beschluss ist ein unverantwortlicher Freifahrschein für eine völlig unsinnige Naturzerstörung", so Helmut Schultheiß, der Regionalreferent des Bundes Naturschutz.

Mit diesem Beschluss setzen sich die Kreistagsmitglieder darüber hinweg, dass das betroffene Gebiet mittlerweile offiziell als FFH-Gebiet nach Brüssel gemeldet worden ist und ihm damit auch die bayerischen Behörden eine
überragende ökologische Bedeutung bescheinigt haben.
Sie verschließen auch die Augen davor, dass die erst auf Protest des BN überarbeitete FFH-Verträglichkeitsprüfung noch immer nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht und somit noch lange nicht geklärt ist, ob die geplante Ortsumfahrung überhaupt genehmigt werden darf.

Ob der Kreistagsbeschluss einer juristischen Überprüfung überhaupt standhält, wird vom BN schon deshalb bezweifelt, weil es im Anhörungsverfahren eklatante Verfahrensfehler gegeben und z.B. der Bund Naturschutz erst die falschen Unterlagen und erst wenige Tage vor Ende der Einspruchsfrist weitere Unterlagen erhalten hat, die aber unvollständig waren und keine Angaben zu den Auswirkungen der beantragten Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes enthielten.

Offensichtlich stand das Landratsamt unter derartigem politischen Druck, dass dort nicht einmal genügend Zeit für ein ordnungsgemäßes Anhörungsverfahren war.
Für den BN ist dies ein deutliches Indiz dafür, dass dieses politische Prestigeprojekt wider aller Vernunft auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden soll.

Spätestens seit Eröffnung der A71 gibt es dafür keine stichhaltige Rechtfertigung mehr, da der Lkw-Fernverkehr durch Mittelstreu deutlich zurückgegangen ist.

Der BN nimmt dies zum Anlass, erneut die Erstellung einer umfassenden Verkehrsuntersuchung für die Ortsdurchfahrt von Mittelstreu und eine substanzielle Überarbeitung der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu fordern.

Nur so kann verhindert werden, dass auf längst überholter Datengrundlage eine Ortsumfahrung genehmigt wird, die zur Entlastung der Ortsdurchfahrt von Mittelstreu weder sinnvoll noch notwendig ist, dafür jedoch zu einer unverantwortlichen Steuergeldverschwendung und einer nicht wieder gut zu machenden Naturzerstörung führt.