Gentechnikfreies Bayern: CSU-Abgeordnete, zeigen Sie Rückgrat!
München, 16.06.2026 - Noch ist es nicht zu spät: Das Europäische Parlament kann am Mittwoch vorliegende Änderungsanträge zur Verordnung über die so genannten Neuen Genomischen Techniken (NGT) zulassen. Damit wäre die aktuelle Fassung vom Tisch, es müsste neu verhandelt werden – mit der Chance, entscheidende Änderungen zu erwirken, die eine gentechnikfreie Landwirtschaft weiter möglich machen.
NGT-Verordnung: grundsätzlicher Bruch
Dem Bündnis für eine gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft in Bayern gehören 25 Organisationen aus Landwirtschaft, Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz an. Das Bündnis sieht in der geplanten Deregulierung einen fundamentalen Bruch mit den Grundsätzen des europäischen Gentechnikrechts.
Die geplante Verordnung sieht vor, NGT-1-Pflanzen, bei denen das genetische Material mit maximal 20 Veränderungen bearbeitet wurde, von der bisherigen Gentechnik-Regulierung auszunehmen. Eine verpflichtende Risikobewertung und Zulassungsprüfung entfielen damit vollständig. „Das ist ein Angriff auf das Vorsorgeprinzip, das seit Jahrzehnten Grundlage des europäischen Umwelt- und Lebensmittelrechts ist. Langzeitfolgen gentechnischer Eingriffe auf Ökosysteme, Bodenbiologie und Artenvielfalt sind wissenschaftlich nicht hinreichend erforscht. Eine Marktfreigabe ohne vorherige gründliche Prüfung ist unverantwortlich", erklärt Dr. Martha Mertens, Sprecherin des Bündnisses.
„Landwirtschaft braucht die neuen Gentechniken nicht“, sagt Thomas Lang, Vorsitzender der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V., Mitglied im Bündnis, „jetzt so zu tun, als wären die Neuen Genomischen Techniken wie z.B. CrisprCas keine Gentechnik ist scheinheilig. Große Saatgutkonzerne versprechen Wunder-Pflanzen, die uns vor dem Klimawandel retten sollen. Faktisch gibt es diese auch nach vielen Jahren Gentechnik-Forschung nicht – aber den Konzernen winken lukrative Patente auf Saatgut. Davor müssen wir die bayerischen wie die europäischen Landwirte und Landwirtinnen bewahren!“
Die ökologische Landwirtschaft arbeitet garantiert ohne Gentechnik, das wird auch in Zukunft so bleiben. Sie begegnet dem Klimawandel erfolgreich mit herkömmlichen Züchtungsmethoden, alten standortangepassten Sorten, einer ausgewogenen Fruchtfolge und einem intensiven Augenmerk auf dem Erhalt eines gesunden Bodens. Das entspricht den Wünschen der Menschen im Freistaat: Sie lehnen Gentechnik im Essen mehrheitlich ab.
Zudem soll die durchgängige Kennzeichnungspflicht auf Lebensmittelverpackungen abgeschafft werden. „Das ist ein Frontalangriff auf den Verbraucherschutz", kommentiert Martin Geilhufe Landesvorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern. „Faktisch wird damit die Wahlfreiheit abgeschafft, die Verbraucher*innen können dann nicht mehr erkennen, ob in den Lebensmitteln gentechnisch veränderte Organismen verwendet wurden. Die von Manfred Weber geführte EVP würde damit in Brüssel den Schutz von Verbraucher*Innen und Bäuer*Innen an die Interessen von globalen Biotech-Unternehmen verkaufen. Zudem ist die De-Regulierung der Gentechnik im Bereich der Mikroorganismen auf dem Weg. Die Büchse der Pandora wird immer weiter geöffnet.“
Ebenso alarmierend ist die ungeklärte Patentfrage. NGT-Verfahren sind von einer Vielzahl von Patenten geschützt. Wer NGT-Saatgut einsetzt, zahlt Lizenzgebühren – und zwar dauerhaft und ohne Ausweichmöglichkeit, sobald patentiertes Saatgut zum Marktstandard wird. Mit den neuen Gentechniken geht eine Vielzahl von neuen Patenten auf Pflanzen einher, da der Gesetzesvorschlag auch Wildpflanzen nicht mehr schützt. „Auf die Landwirte rollt eine Lawine von Gebühren zu, die ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit massiv gefährdet und Konzernabhängigkeit zementiert", warnt Isabella Hirsch, die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft in Bayern, „und wer zahlt den Schaden, wenn es zu Verunreinigungen kommt? Hierzu brauchen wir klare Haftungsregelungen nach dem Verursacherprinzip.“
Das Bündnis appelliert eindringlich an alle bayerischen und deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments:
- Stimmen Sie GEGEN den vorliegenden Kompromiss zur NGT-Verordnung.
- Setzen Sie sich für eine vollständige Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflicht für alle NGT-Produkte ein – vom Saatgut bis zum Lebensmittel.
- Fordern Sie eine verpflichtende Risikobewertung für alle NGT-Pflanzen, unabhängig von der Anzahl genetischer Veränderungen.
- Unterstützen Sie verbindliche Regelungen zum Schutz der gesamten gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft
- Setzen Sie sich für klare Schranken bei der Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen zum Schutz bäuerlicher Betriebe ein.
Bayern bekennt sich zum gentechnikanbaufreien Freistaat. Dieses Bekenntnis darf nicht durch eine EU-Verordnung unterlaufen werden, die ohne ausreichende Schutzmaßnahmen verabschiedet wird.




