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So schützen Katzenhaltende Wildkatzen

Unkastrierte Freigängerkatzen können sich mit Wildkatzen verpaaren. Kastration von Hauskatzen schützt Wildkatzen. Landesweite Kastrationspflicht würde Tierheime und Kommunen entlasten.

06.08.2026

Anlässlich des Weltkatzentages am 8. August macht der Bund Naturschutz in Bayern (BN) auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Europäischen Wildkatze aufmerksam. Insbesondere Menschen mit Hauskatzen können durch Kastration ihrer Tiere zum Wildkatzen-Schutz beitragen. Das hilft nicht nur der streng geschützten Wildtierart, sondern trägt auch dazu bei, das Leid verwilderter Hauskatzen zu verringern und Tierheime zu entlasten.

In bayerischen Haushalten leben schätzungsweise 2,6 Millionen Hauskatzen. Viele davon dürfen draußen frei umherstreifen, viele auch unkastriert. Deswegen steigt die Zahl verwilderter Hauskatzen ohne festes zuhause stetig an. Diese leben oft unter elenden Umständen – sie hungern, sind krank und kämpfen täglich ums Überleben. Zudem stellen unkastrierte Hauskatzen mit Freigang und verwilderte Streunerkatzen eine Gefahr für die streng geschützte Europäische Wildkatze dar. Daher fordert der BN eine landesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.

Anke Camphausen, Projektkoordinatorin „Wildkatzenwälder von morgen“ des BN: „Unsere Hauskatze und die Europäische Wildkatze sind zwei eigenständige Arten. Doch wenn beide aufeinandertreffen, können sie gemeinsam fruchtbare Nachkommen zeugen. Durch die Verpaarung gehen den Wildkatzen aber typische Anpassungen für das Leben als echtes Wildtier im Wald verloren – etwa ein dichtes Fell oder die Scheu vor Menschen.“

Besonders betroffen sind Regionen mit niedrigen Wildkatzenzahlen. Der Bestand der Wildkatze nimmt erfreulicherweise in einigen Regionen Bayerns zu. Jungkatzen wandern aus den angestammten Gebieten ab und besiedeln neue, geeignete Lebensräume. Hier ist die Wildkatzendichte anfangs noch niedrig. Treffen sie dort auf streunende Hauskatzen, kann es zu einer Verpaarung zwischen beiden kommen.

Camphausen: „Bislang gibt es in Bayern zum Glück noch wenig Fälle von Hybriden, also Kreuzungen zwischen Haus- und Wildkatze. Es könnte aber in Zukunft Regionen in Bayern geben, in denen sich das schnell ändern kann. Dann besteht die Gefahr, dass die Wildkatze dort als eigenständige Art verloren geht.“ 

Außerdem können von Hauskatzen Krankheiten übertragen werden. Diese können vor allem kleine Wildkatzenpopulationen schwächen und langfristig den Fortbestand der Europäischen Wildkatze gefährden. Eine Impfung von Freigänger-Hauskatzen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Katzenleukose hilft, Wildkatzen vor den ihnen fremden Erregern zu schützen.

In Bayern können Landkreise und Kommunen Katzenschutzverordnungen, die eine Kastrationspflicht beinhalten, erlassen. Bisher haben jedoch nur einige wenige Gemeinden eine Katzenschutzverordnung eingeführt und in manchen ist keine Kastrationspflicht vorgesehen. Eine zentrale Regelung auf Landesebene würde die Kommunen und Tierheime in ganz Bayern entlasten.

 Der BN setzt sich bereits vor Ort dafür ein, dass lokale Katzenschutzverordnungen verabschiedet werden. Zudem erweitert das BUND-Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ die Lebensräume der Wildkatze. Große, zusammenhängende, strukturreiche Wälder bieten der Wildkatze ausreichend Nahrung und Schutz, v.a. auch für eine sichere Jungenaufzucht. Damit wird die Ausbreitung der Wildkatze gefördert. Je mehr Wildkatzen es gibt, umso höher ist damit die Chance, dass sich Wildkatzen untereinander paaren und es nicht zu einer Vermischung zwischen Haus- und Wildkatzen kommt. 

Hintergrund:

Die Europäische Wildkatze ist laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und gilt laut Roter Liste der gefährdeten Arten bundesweit als „gefährdet“. Unsere domestizierten Hauskatzen stammen nicht von der Wildkatze ab, sondern von der Afrikanischen Falbkatze. Hauskatzen wurden von den Römern nach Mitteleuropa gebracht. Hybride aus Haus- und Wildkatze weisen veränderte genetische Merkmale auf und die ursprünglichen Anpassungen an den Lebensraum der Wildkatze können verloren gehen. Bisher tritt Hybridisierung vor allem in Baden-Württemberg auf, aber auch in anderen Teilen Deutschlands werden Hybridkatzen vereinzelt genetisch nachgewiesen. Sie sind optisch meistens nicht als solche zu erkennen und können gleichermaßen, wie Haus- oder Wildkatzen aussehen. Klarheit liefert nur ein Gentest.

Das sechsjährige Projekt „Wildkatzenwälder von morgen“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Das Projekt setzen der BUND-Bundesverband, die BUNDjugend und die BUND-Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um.

 

Für Rückfragen:

Anke Camphausen
Projektkoordinatorin „Wildkatzenwälder von morgen“
Tel. 0170 4037652
E-Mail: anke.camphausen@bund-naturschutz.de

 

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