Älteste Spessartwälder müssen geschont bleiben
Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) weist die haltlose Kritik des Bayerischen Bauernverbandes, des Bayerischen Waldbesitzerverbandes und des Verbandes der Bayerischen Grundstücksbesitzer am Einschlagsstopp für die Klasse 1-Wäldern in den staatlichen Spessartwäldern zurück. Diese drei Verbände ignorieren, dass dieser Beschluss der Bayerischen Staatsforsten nicht Bauernwälder und andere Privatwälder zum Gegenstand hatte, sondern ausschließlich Staatswald, für den andere gesetzliche Vorgaben gelten wie für den Privatwald. „Wir kritisieren den durchsichtigen Versuch der drei Verbände privaten Waldbesitzern Angst vor diesen Schutzmaßnahmen zu machen, obwohl sie nachweislich nicht betroffen sind“, so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN. Mit diesem falschen Alarm sollen offensichtlich Kleinprivatwaldbesitzer instrumentalisiert werden, um die gesetzlich verankerte, besondere Gemeinwohlverpflichtung für den Staatswald zu untergraben.
Vorbildlicher Staatswald mit besonderer Gemeinwohlverpflichtung
Der Staatswald ist nach dem Bayerischen Waldgesetz dem Gemeinwohl besonders verpflichtet und muss in diesem Sinne vorbildlich bewirtschaftet werden. Dies beinhaltet eben auch, dass im Staatswald besonders ökologisch hochwertige Wälder einer natürlichen Waldentwicklung überlassen werden, so wie es die Nationale Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung vorsieht. Gerade in Bayern wurden Schutzgebiete – auch mit Unterstützung des BN - vorrangig im öffentlichen Wald ausgewiesen, um private Waldbesitzer von höheren Auflagen freizustellen. Die aufgeregten Proteste von Bayerischem Bauernverband, Bayerischem Waldbesitzerverband und vom Verband der Bayerischen Grundstücksbesitzer gehen deshalb an den Realitäten vorbei und sind durch nichts begründet.
Kommunen in der Rhön für mehr Waldschutz im Staatswald
Der BN fordert die Bayerischen Staatsforsten und das Landwirtschaftsministerium auf, dieser Kritik standzuhalten und die nach wie vor erheblichen Defizite bei der Ausweisung nutzungsfreier Wälder im Staatswald zu beheben. Dass dies gerade im Sinne der Bevölkerung liegt, dokumentiert aktuell das Biosphärenreservat Rhön. Dort müssen auf Drängen der Kommunen einige 1.000 Hektar als nutzungsfreie Kernzonen ausgewiesen werden, damit das Biosphärenreservat erhalten werden kann. Auch davon ist kein Privatwald betroffen!
Dr. Ralf Straußberger
BN-Waldreferent
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