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Baumschutzverordnungen werden nicht abgeschafft!

Bund Naturschutz begrüßt das Umdenken der Staatsregierung

31.05.2007

Die bayerische Staatsregierung hat in einer Antwort auf eine Anfrage von Bündnis 90 - Die Grünen im Bay. Landtag mitgeteilt, dass der Erlass von Baumschutzverordnungen weiterhin in der Zuständigkeit der Kommunen bleibt.

 

"Ein toller Erfolg der Proteste für die Menschen in den Groß- und Mittelstädten, die in den zu erwartenden Hitzesommern jeden Schattenspender und Luftkühler brauchen. Und die in den Kronen alter Bäume nistenden Singvögel werden ebenfalls ein Liedchen darauf trällern", freut sich Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter.

 

"Das Zurückrudern der Bay. Staatsregierung ist auch ein erfreuliches Signal für andere Bundesländer, in denen ebenfalls unter dem Deckmantel der 'Entbürokratisierung' an den Baumschutzverordnungen 'gesägt' wird", so Mergner.

 

Mit der Entscheidung der Staatsregierung ist eine Auseinandersetzung beendet, die seit Bekanntwerden einer Liste von Vorhaben zur sog. Entbürokratisierung im Oktober 2006 begann. Umweltverbände wie der Bund Naturschutz, Körperschaften wie der Bayerische Städtetag, Großstädte wie München, aber auch viele andere Kommunen und Berufsverbände der Baumpfleger waren auf die Barrikaden gegangen und hatten gegen die faktische Abschaffung des Baumschutzes in Städten protestiert. Die Landtagsabgeordnete Christine Kamm von Bündnis 90 - Die Grünen hatte die Initiativen aufgriffen und eine Anfrage im Landtag eingebracht.

 

In fast allen Fragen musste die Staatsregierung eingestehen, dass ihre ursprünglichen Argumente nicht wirklich taugten: Weder gab es Anträge von Gemeinden, die gesetzliche Grundlage abzuschaffen, noch ließ sich die Behauptung belegen, Bäume würden wegen der Baumschutzverordnung massenweise vor Erreichen einer bestimmten Größe abgeholzt. Eine einzige Hausverwaltung (!) hatte im Februar 2007 (!) der Staatsregierung mitgeteilt, dass sie Bäume fällte, um dem Schutzregime zu entgehen.

 

Richtig ist allerdings, dass es Rechtsstreitigkeiten unter Bezug auf Baumschutzverordnungen gibt, "z.B. wenn Bäume gefällt werde oder Äste zurückgeschnitten werden sollen", so die Staatsregierung. Aber genau dafür sind die Schutzregeln ja auch da!

 

Die bay. Staatsregerung hatte 2006 in einer Kabinettsitzung beschlossen, im Rahmen ihrer "Deregulierungsoffensive" auch beim kommunalen Baumschutz gesetzliche Änderungen vorzunehmen. Bayerische Kommunen sollen demnach keine Baumschutzverordnungen mehr erlassen können.

 

In Zeiten der Feinstaubbelastung und sommerlicher Hitze sind ältere Bäume an Straßen, in Parkanlagen oder in privaten Gärten nötiger denn je. Wenn das Umweltbundesamt (17.10.2006) wegen des drohenden Klimawandels 'mehr Bäume in Städten' empfiehlt, darf die Staatsregierung nicht deren Rodung befördern. Auch für viele Vögel sind die Bäume unverzichtbarer Lebensraum.

 

Ca. 100 bayerische Kommunen haben nach Verabschiedung des ersten Bay. Naturschutzgesetzes 1973 Baumschutz-Verordnungen auf Grundlage des Art. 12, Abs. 2 und Art. 45, Abs. 1 BayNatSchG erlassen. Es sind dies insbesondere Großstädte wie München, Nürnberg (seit 1977), Augsburg, Regensburg (seit 1975), Ingolstadt, Erlangen (seit 1975), Fürth und Mittelstädte wie Bayreuth, Bamberg, Coburg, Hof, Kulmbach, Kronach, Marktredwitz, Schwabach, Neumarkt/Opf., Landshut, Dachau, Eichstätt, Unterhaching, Garmisch-Partenkirchen oder Lindau/ Bodensee. In kleinen Gemeinden besteht meist kein Bedarf und dort gibt es auch kaum eigene Verordnungen. Unter den Städten haben keine Verordnungen z.B. Ansbach, Roth, Kempten oder Neu-Ulm.

 

Mit Baumschutzverordnungen werden zumeist Bäume ab einer bestimmten Größe (meist 60 - 80 cm Umfang in 1 m Höhe) und innerhalb eines festgesetzten Gebietes (meist innerstädtischer, bebauter Bereich) unter Schutz gestellt. Obstbäume sind zumeist von der Regelung ausgenommen. Auf Antrag des Eigentümers können die Bäume in aller Regel trotzdem gefällt werden, wenn sie z.B. den Garten zu sehr beschatteten, die Wurzeln in Kanäle eindringen oder sie zu nah am Haus stehen. Im Falle einer geplanten Bebauung gilt i.d.R. "Baurecht vor Baumrecht", d.h. die Bebaubarkeit wird nicht oder nur geringfügig eingeschränkt.

Für Rückfragen: Tom Konopka, BN-Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken

Fon 0911/81878-14, Fax 0911/869568, Mail tom.konopka@bund-naturschutz.de