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BN fordert besseren Schutz von Gewässern, Grundwasser und Feuchtgebieten im Landkreis Passau

Anlässlich der Fortschreibung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Erläuterungen untenstehend) fordert der BUND Naturschutz in Bayern (BN) echten Schutz für die bayerischen Gewässer. Gerade auch im Landkreis Passau müssen Flüsse und Feuchtgebiete Lebensräume bleiben und der Schutz des Grundwassers vorangetrieben werden.

08.07.2020

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU, die seit 2000 gilt und den guten Zustand der Gewässer und des Grundwassers bis 2015, spätestens bis 2027 zum Ziel hat, geht in die entscheidende Runde: derzeit werden die Maßnahmenpläne für den letzten Bewirtschaftungszyklus geschrieben.

Der BUND Naturschutz in Bayern hat dazu eine Stellungnahme abgegeben und fordert angesichts des schlechten ökologischen Zustands vieler Gewässer und sinkender Grundwasserstände in Bayern ein Umdenken in der Gewässerpolitik. „Die bayerische Staatsregierung muss endlich dem Gewässerschutz höhere Priorität beimessen und Flüsse renaturieren, Grundwasserneubildung und natürliche Wasserspeicherung in der Landschaft sichern“, fordert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN.

Erst 15 % der Fließgewässer in Bayern sind im „guten Zustand“. Der BN fordert deutlich mehr Anstrengungen und Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und beim Schutz und der Renaturierung von Auen und Feuchtgebieten. „Konkret heißt das, bestehende Belastungen wie Verbauungen, Aufstau, Wärmeeinleitungen, Sediment- und Düngeeinträge oder Entwässerungen zu reduzieren, Gewässer und Feuchtgebiete zu renaturieren, Moore wiederzuvernässen und auf neue weitere Verschlechterungen wie beispielsweise durch den Bau von neuen Wasserkraftwerken zu verzichten“, ergänzt Dr. Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BN.

Die BN-Kreisgruppe Passau hat im Rahmen der Stellungnahme Forderungen an die Gewässerbewirtschaftung vor Ort erarbeitet. „Die Stadt Passau ist für den Zusammenfluss von gleich drei Flüssen weltberühmt. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass sich der Zustand dieser Flüsse im Landkreis wieder verbessert. Aber genauso für die kleineren Gewässer wie Ohen, die Erlau oder die Ranna“, erläutert Karl Haberzettl, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Passau und Mitglied des BN-Landesvorstands.

„Klar ist auch: Weitere Verschlechterungen müssen ein Ende haben. Das gilt für Schwellbetriebe oder Brückenbaumaßnahmen, aber genauso für das Pumpspeicherkraftwerk Riedl, das durch völlig unnatürliche Wasserstandsschwankungen vor allem für Fische in der Donau sehr schädlich wäre“, so Haberzettl weiter. „Ein Pumpspeicherwerk, bei der die Donau als Unterbecken dient, ist nicht mit der WRRL vereinbar. Solche Eingriffe in die Natur dürfen in der heutigen Zeit nicht mehr gemacht werden.“

Für den BN Passau ergeben sich daher für eine Verbesserung der Situation der Gewässer im Landkreis folgende Forderungen:

  • Die Planung des Pumpspeicherwerks Riedl mit der Donau als Unterbecken muss eingestellt werden. Die Entnahme oder Rückgabe solch großer Mengen Wasser zerstören Kleinstlebewesen im Wasser und bringt ganze Nahrungsketten in Gefahr.
  • Der Schwellbetrieb an der Ilz ist bei allen Neugenehmigungen von Wasserkraftwerken strikt und generell zu untersagen, da dabei große Gewässerteile periodisch trockenfallen und die Gewässerfauna gefährdet.
  • Baumaßnahmen, die zu einer Verschlechterung führen können, wie Brückenneubauten wie beispielsweise der angedachte Brückenneubau in der Gemeinde Neuhaus am Inn über die Rott sind abzulehnen.
  • Kläranlagen müssen auf dem neusten Stand der Technik sein und tatsächlich effizient Wasser reinigen können. Wo dies nicht der Fall ist, müssen die Kläranlagen erneuert werden. Den neuen Herausforderungen wie Mikroplastik und Arzneimittelrückständen ist mit einer 4. Stufe Rechnung zu tragen.
  • Die Entnahme von Oberflächengewässer zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen – etwa für Gurken und Zwiebeln in Aldersbach oder Vilshofen – muss deutlich reguliert werden.

Hintergrund Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Seit 2000 gilt europaweit das Ziel des guten Zustandes von Gewässern und Grundwasser durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Er hätte bis 2015 erreicht werden sollen. Für die Umsetzung werden sechsjährige Bewirtschaftungspläne erarbeitet. 2027 endet die letzte Verlängerungsfrist. Derzeit wird die dritte Bewirtschaftungsplanung für 2021-2027 vorbereitet, bis 22.06. konnte die Öffentlichkeit zu den „wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung“ Stellung nehmen.

Der BN erkennt dabei durchaus an, „dass es Fortschritte und einzelnegute Maßnahmen und Renaturierungen gab. Sie wirken jedoch nicht ausreichend in der Fläche und werden durch Freiwilligkeit, zu geringe Kapazitäten für die Umsetzung vor allem ganzheitlicher ökologischer Maßnahmen, eine weiterhin falsche Agrarpolitik, nach wie vor steigenden Flächenverbrauch und andere Faktoren bis hin zu vom Freistaat Bayern selbst geplanten weiteren Verschlechterungen durch neue Wasserkraftwerke konterkariert“, so der BN in seiner Stellungnahme.

Der BN sieht die vom Freistaat Bayern ausgewählten Schwerpunkte (Verringerung von Verunreinigungen; Hydromorphologie, Durchgängigkeit und Wasserhaushalt sowie Folgen des Klimawandels) als richtig an, fordert aber zahlreiche Konkretisierungen, aktuellere und bessere Daten und anspruchsvollere und ganzheitlichere Maßnahmen mit mehr Verbindlichkeit.

Zudem fordert der BN drei weitere Schwerpunkte:

(1) Der Schutz der Biodiversität und der Biotopverbund müssen als eigene wichtige Gewässerbewirtschaftungsfrage aufgenommen und endlich die hohen Synergien zwischen Wasser- und Naturschutz genutzt werden. Flüsse und Auen sind Hotspots der Biodiversität und zentrale Biotopverbundachsen.

(2) Wasserschutz braucht mehr Akzeptanz, daher fordert der BN eine aktivere und frühzeitigere Einbeziehung der Öffentlichkeitsarbeit.

(3) Um die Umsetzung voranzubringen müssen zudem künftig Ressourcenfragen, d. h. nötige personelle und finanzielle Ressourcen sowie spezifische Kosten in der Bewirtschaftungsplanung direkt angesprochen werden. Kosten und Wirksamkeit des bisher nicht erfolgreichen Freiwilligkeitsprinzips müssen gegenüber wirksamen Ansätzen bzw. Instrumenten des Gewässerschutzes überprüfbar dargelegt werden.

Für Rückfragen:

Karl Haberzettl, 1. Vorsitzender des BUND Naturschutz Passau, Mitglied des Landesvorstandes des BUND Naturschutz Bayern
Tel. 0851/966 93 66
passau@bund-naturschutz.de

Dr. Christine Margraf, Naturschutzreferat
Landesfachgeschäftsstelle München
Tel. 089/54 82 98 63
christine.margraf@bund-naturschutz.de