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BN und DAV klagen gegen Beschneiung am Sudelfeld

Schutz der Berglandschaft vorrangig im öffentlichen Interesse:

Breite Allianz von Umweltverbänden fordert die Entwicklung zukunftsfähiger Tourismuskonzepte für das Sudelfeld und keine staatliche Förderung der massiven Ausweitung der künstlichen Beschneiung

13.05.2014

Der BUND Naturschutz (BN) und der Deutsche Alpenverein (DAV) gehen gegen den Ausbau der Beschneiung am Sudelfeld gerichtlich vor. Fristgerecht werden die beiden großen Naturschutzverbände in dieser Woche entsprechende Klagen beim Verwaltungsgericht München einreichen. Unterstützt werden sie dabei von fünf weiteren im bayerischen Alpenraum aktiven Naturschutzorganisationen. Im April hatte das Landratsamt Miesbach die Genehmigung für den Bau eines großen Speicherbeckens und für die Installation von zahlreichen Schneekanonen und Beschneiungslanzen erteilt.

Rote Linie überschritten


Die geplanten Maßnahmen am Sudelfeld übertreffen alle Ausbauten von Beschneiungsanlagen, die es bislang im bayerischen Alpenraum gegeben hat. Noch nie wurde ein so großes Speicherbecken geplant, noch nie war die Installation von so vielen Schneekanonen vorgesehen und noch nie waren so umfangreiche Erdbewegungen damit verbunden. Die Fakten: 250 neue Schneekanonen, 17 Kilometer neue Leitungen im Erdreich, 155.000 Kubikmeter Fassungsvermögen des neuen Speicherbeckens, mit einem Aushubvolumen von 90.000 und Aufschüttungen von 54.000 Kubikmetern. Nach Ansicht der Naturschutzverbände ist mit dem Vorhaben am Sudelfeld eine rote Linie überschritten. Mit ihren Klagen wollen der BN und der DAV nicht nur einen sofortigen Baustopp erwirken. Darüber hinaus wollen sie gemeinsam mit den anderen Verbänden ein deutliches Zeichen setzen, dass der Weg falsch ist, den die Touristiker am Sudelfeld gehen wollen.

Keine Steuergeldverschwendung für eine touristische Sackgasse

"Das Wettrüsten mit Schneekanonen in den bayerischen Skigebieten ist sinnlos und kurzsichtig", betonte Hubert Weiger, Vorsitzender des BN. "Es muss endlich beendet werden!" Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels sei eine staatliche Förderung des Großprojekts am Sudelfeld nicht vertretbar, fügt er hinzu. "Denn das wäre die Subventionierung von massiven Natur- und Landschaftszerstörungen mit Steuergeldern in Millionenhöhe, nur um das Unvermeidbare irgendwie hinauszuzögern. Nachhaltig und zukunftsfähig ist dieses Vorhaben auf keinen Fall und damit auch nicht mit dem Argument des angeblich öffentlichen Interesses zu rechtfertigen“, erklärte Weiger. Tatsächlich hatte der Bayerische Landtag am vergangenen Mittwoch, 7. Mai, mehrheitlich beschlossen, den Ausbau am Sudelfeld zu fördern. 35 Prozent staatlicher Zuschuss sind möglich, die Bausumme beläuft sich auf bis zu 45 Millionen Euro. Ein konkreter, entscheidungsreifer Förderantrag lag laut Wirtschaftsministerium zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.

Das Sudelfeld ist überall

Für DAV-Vizepräsident Philipp Sausmikat ist das Vorhaben am Sudelfeld von herausgehobener Bedeutung für die weitere touristische Entwicklung im bayerischen Alpenraum. "Was dort derzeit passiert, geht über alle hierzulande bekannten Dimensionen hinaus und hat Signalwirkung für die gesamte Region. Deshalb haben wir uns ganz bewusst entschieden, in diesem Fall den gerichtlichen Weg einzuschlagen." In seiner 145-jährigen Geschichte hatte der DAV bislang noch nie als Naturschutzverband Klage eingereicht. "Es ist wichtig, dass wir jetzt ein klares Zeichen setzen," sagte Sausmikat. "Ein Zeichen gegen umweltschädlichen, teuren und nur kurzfristig wirksamen Aktionismus. Und ein Zeichen für einen breiten Dialog aller Beteiligten über die Zukunft der Alpen."

Grenzen der künstlichen Beschneiung

Axel Doering, Vizepräsident von CIPRA-Deutschland kritisiert die fortwährende Aufrüstung mit Schneekanonen in den bayerischen Skigebieten. Er bezweifelt, dass Schneesicherheit tatsächlich zu kaufen sei, wie beispielsweise die Absagen der Weltcup-Rennen in Garmisch-Partenkirchen dieses Jahr eindrücklich zeigten. „Auch Kunstschnee benötigt Minustemperaturen“. Zudem sei erfahrungsgemäß der Wasserverbrauch in der Regel deutlich höher als in den Genehmigungsverfahren angegeben. „Das Sudelfeld muss zum Umkehrzeichen in dieser verlorenen Aufrüstungsspirale werden!“, forderte Doering.

Rechtliche Grundsatzfragen und konkrete Rechtsverstöße

Aus den Genehmigungsunterlagen ergibt sich zweifelsfrei, dass das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen zu Lasten von Natur und Landschaft verbunden ist. Es widerspricht dem gesetzlichen Biotopschutz und den gültigen Landschaftsschutzverordnungen. Grundsätzlich ist es daher unzulässig. Allerdings behauptet der Genehmigungsbescheid, dass die beabsichtigte Kunstschneeerzeugung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig sei. Außerdem hält es das Landratsamt Miesbach für eine unzumutbare Belastung der Bergbahnbetreiberin am Sudelfeld, wenn diese die in der Landschaftsschutzgebietsverordnung enthaltenen Bauverbote beachten müsste. Nach Ansicht des von BN und DAV beauftragten Rechtsanwalts Dr. Ulrich Kaltenegger ist diese Argumentation schon deswegen rechtlich nicht haltbar, weil sie Ausnahmen vom Naturschutz zur Regel machen würde. Außerdem sieht der Anwalt handfeste Verstöße gegen zwingendes Naturschutzrecht, beispielsweise zu Lasten des Birkhuhns, welches den Genehmigungsunterlagen zufolge durch eine mit der künstlichen Beschneiung verbundene Saisonverlängerung gefährdet würde. Keinesfalls gerechtfertigt ist die Anordnung des Sofortvollzugs, die dazu geführt hat, dass die Bauarbeiten bereits begonnen haben. „Wir werden versuchen, durch einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht einen Baustopp zu erreichen um die Schaffung weiterer vollendeter Tatsachen zu verhindern“, erklärte Kaltenegger. Die Klage wird fristgerecht am 15. Mai eingereicht.

Im Genehmigungsverfahren blieben zahlreiche offene Fragen

Seit dem Erörterungstermin im Dezember 2012 sind mehrere Studien und Gutachten erstellt worden, die bisher nicht berücksichtigt wurden. So zeigt die im April 2013 veröffentlichte DAV-Studie „Klimawandel und Schneesicherheit in bayerischen Skigebieten“ deutlich auf, dass mit zunehmender Erwärmung der Verbrauch von Wasser und Strom unverhältnismäßig stark ansteigen. Auf die Planungen der Beschneiungsanlage am Sudelfeld hatte das keinen Einfluss. Darüber hinaus haben mehrere Naturschutzverbände eine eigens in Auftrag gegebene wissenschaftliche Stellungnahme der Beschneiungsexpertin Prof. Carmen de Jong im Mai 2013 an das Landratsamt Miesbach überreicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Standfestigkeit des Dammes des geplanten Speicherbeckens nicht ausreichend untersucht wurde. Zudem reicht die vorhandene Wassermenge in niederschlagsarmen Jahren nicht zur Befüllung des Speicherbeckens aus. Weitere offene Fragen betreffen die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt des Gebietes insgesamt. Ebenso ungeklärt ist nach wie vor, ob und in welchem Landschaftsschutzgebiet sich das Vorhaben befindet. Die amtlichen Karten dazu sind verschollen. Die Naturschutzverbände gehen außerdem davon aus, dass die Eingriffe in Verbindung mit der Beschneiungsanlage nicht mit dem Landschaftsschutz vereinbar sind.

Unterstützer der Klage:

Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.
CIPRA Deutschland
NaturFreunde Deutschlands
MountainWilderness Deutschland
Gesellschaft für ökologische Forschung e.V.

Für Rückfragen:

Kurt Schmid
BN Regionalreferent
Tel.: 089/54 82 98-88
Email: kurt.schmid@bund-naturschutz.de

Thomas Bucher
DAV Ressortleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 089 /14003-810
Email: thomas.bucher@alpenverein.de

Pressemitteilung als pdf zum download:

PM_FA_13_14_Sudelfeld-Klage.pdf

Bilder zur aktuellen Situation am Sudelfeld:

Mit den Baumaßnahmen wurde bereits begonnen. Um weitere Schädigungen der empfindlichen Bergwelt zu verhindern wird mit der Klage auch die „Aussetzung des Sofortvollzugs“ beantragt.

PM_FA_13_14_Sudelfeld_Bauarbeiten_1_DAV-Archiv.jpg

PM_FA_13_14_Sudelfeld_Bauarbeiten_2_DAV-Archiv.jpg

Fotos: DAV-Archiv, 09.05.2014