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Bund Naturschutz kritisiert Verzögerungstaktik bei Giftmüllentsorgung in Tongrube Oberniederndorf

Warung vor Verschlechterung der Trinkwasserqualität un Forderung nach sofortiger Entsorgung der illegalen Abfallablagerung

12.06.2007

Mit Empörung und großer Sorge reagieren der Bund Naturschutz Landesverband uns die Kreisgruppe Neustadt/Aisch - Bad Windsheim auf die aktuelle Situation in der Tongrube in Oberniederndorf (Gemeinde Emskirchen). In Kürze soll vor dem Verwaltungsgerichtshof in München entschieden werden, wie mit dem dort abgelagerten giftigen Problemmüll verfahren wird. Die Bewohner des Ortes und der Bund Naturschutz befürchten, dass durch die nicht genehmigten Ablagerungen von belastetem Gleisschotter, Straßenkehricht und anderer organischer Stoffe Gefahren für ihre Hausbrunnen bestehen. “Diese illegale Umweltverschmutzung einer „Recyclingfirma“ darf kein bayernweiter Präzedenzfall werden. Wir fordern die sofortige Entsorgung dieses Giftmülls“, so der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner und die Kreisvorsitzende Christine Wolf-Mutzke. 

 

Über Jahrzehnte wurde in der ca. 10 Hektar großen Grube Ton abgebaut. Im Jahr 2003 beantragte das Ingolstädter „Recycling“-Unternehmen BSR im Rahmen der Rekultivierung der abgebauten Tongrube die Verfüllung mit Erdaushub und unbelasteten Bauschutt. Dies wurde vom Landratsamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim auch genehmigt. Zu Beginn des Jahres 2006 wurde mit dem Auffüllen der Grube begonnen. Bald stellten die Bewohner von Oberniederndorf fest, dass statt Erdaushub mit Gleisschotter aufgefüllt wurde, zwischen dem sich in erheblichen Mengen Straßenkehrricht befand. Aus den Ablagerungen lief eine ölig-schmierige Flüssigkeit. Es stellte sich heraus, dass die im Straßenkehrricht enthaltene organische Masse unter Luftabschluss verrottete und dabei faulige ölige Substanzen entstehen. Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass darin polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Herbizide, Schwermetalle und weitere für Mensch und Umwelt belastende Stoffe enthalten sind.

Das Landratsamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim forderte die Betreiberfirma BSR auf, die Ablagerung des nicht genehmigten Materials sofort einzustellen. Nachdem die Firma BSR trotzdem weiteres Material anlieferte, wurde die Deponie im Mai 2006 geschlossen und versiegelt. Zur Zeit befinden sich rund 30.000 Kubikmeter Gleisschotter, vermischt mit organischem Material in der Grube. Das Landratsamt erließ im Herbst 2006 eine Beseitigungsanordnung für das belastende Material. Diese Forderung wird auch vom Wasserwirtschaftsamt Ansbach unterstützt.

 

Die Firma BSR erhob sofort Klage gegen die Beseitungsanordnung. Seitdem zieht sich ein Rechtsstreit dahin, ob das ungenehmigt abgelagerte Material wieder entfernt werden muss oder nicht. In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Ansbach stritten die Gutachter über die Gefährlichkeit der Ablagerungen und die Dichtigkeit des Untergrunds der Deponie. Inzwischen liegt die Gerichtsakte beim Verwaltungsgerichtshof im München, der in Kürze entscheiden soll, ob der belastete Gleisschotter und das darin enthaltene organische Material zu entfernen ist.

 

Gleichzeitig zum Gerichtsverfahren beantragte die Firma BSF im März dieses Jahres eine Erweiterung der Zulassung der Deponie auch auf Gleisschotter. Damit würden die bislang ungenehmigten Ablagerungen im nach hinein genehmigt. Diesen Antrag lehnte der Gemeinderat Emskirchen  gegen die Stimme des Bürgermeisters ab.

 

Der Bund Naturschutz und die Bürger Oberniederndorfs  befürchten, dass langfristig durch das kontaminierte Material ihre Hausbrunnen verunreinigt werden, aus denen sie ihr Trinkwasser erhalten. Deshalb fordern sie die komplette Entfernung des illegal eingelagerten Materials. Weiter besteht die Gefahr, dass die Verunreinigungen bis ins Grundwasser vordringen und auch in die im Talgrund fließende Aurach ausgespült, im weiteren Flussverlauf  und bei Hochwasser auf die angrenzenden Wiesen und Äcker verteilt werden. Wenn sich die Firma entgegen den Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes und des aufgrund großen Bürgerengagements aktiv gewordenen Landratsamtes durchsetzen sollte, wäre dies ein „Freibrief für Firmen zur Umweltverschmutzung“ warnt der Bund Naturschutz.

 

Für Rückfragen:

 

Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter

Tel. 0911/81 87 8-25 oder 0171-6394370

 

Christine Wolf-Mutzke, BN-Kreisvorsitzende Neustadt Aisch

Tel. 09161-5896