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Wasser - Treuchtlingen zeigt die Schieflage der bayerischen Wasserpolitik

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) warnt vor einer gefährlichen Fehlsteuerung in der Wasserpolitik des Freistaats. Gerade in Zeiten von Klimakrise, Trockenperioden und sinkenden Grundwasserständen müsste der Schutz der örtlichen Trinkwasserversorgung oberste Priorität haben – tatsächlich zeigt das Beispiel Treuchtlingen, wie weit Anspruch und Wirklichkeit auseinanderliegen.

06.05.2026

Im Raum Treuchtlingen wird weiterhin Tiefengrundwasser für die Mineralwasserproduktion entnommen. Dabei hat das Landratsamt selbst festgehalten, dass mehr Wasser entnommen wird, als durch natürlichen Weg wieder ausgeglichen werden kann („Nutzbares Dargebot“). Gleichzeitig decken die Stadtwerke Treuchtlingen gut 90 Prozent ihres Trinkwasserbedarfs über Fernwasser aus dem Wasserwerk Genderkingen im Lech-Mündungsgebiet. Damit wird vor Ort ein offensichtliches Defizit bei der regionalen Wassernutzung durch Fernwasser ausgeglichen – und genau das kann nicht Sinn einer Fernwasserversorgung sein.

Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des BN, erklärt: „Treuchtlingen zeigt in aller Deutlichkeit, was in Bayern wasserpolitisch schiefläuft. Während wertvolle örtliche Grundwasservorkommen für kommerzielle Zwecke genutzt und in ganz Deutschland verkauft werden, bezieht die Kommune einen Großteil ihres Trinkwassers aus dem Lechgebiet. Fernwasser darf aber nicht dazu dienen, lokale Fehlentwicklungen zu überdecken – Vorrang haben muss immer die ortsnahe Trinkwasserversorgung.“

Der BN verweist dabei auf § 50 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz. Dort ist ausdrücklich geregelt, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist. Wasser aus ortsfernen Vorkommen soll nur dann genutzt werden, wenn eine ortsnahe Versorgung nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Aus Sicht des BN braucht es deshalb endlich klare rechtliche Rahmenbedingungen im Freistaat, die diesen Vorrang der örtlichen Trinkwasserversorgung tatsächlich absichern und durchsetzen.

Stefan Ballak, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Weißenburg-Gunzenhausen, sagt: „Es ist absurd, dass in Treuchtlingen ein Abfüller Tiefengrundwasser für Flaschenwasser nutzen kann, während die Bevölkerung auf Fernwasser angewiesen ist. Wenn eine Kommune ihr Trinkwasser aus dem Lechgebiet holen muss, damit vor Ort weiter Wasser für private Geschäftsmodelle abgepumpt werden kann, dann ist das ein eklatanter Widerspruch zum Gemeinwohl.“

Der BN bekräftigt zugleich seine Forderung nach einem wirksamen Wasserentnahmeentgelt in Bayern. Nach BN-Position sollen grundsätzlich alle Wassernutzungen erfasst werden, mit klarer Lenkungswirkung, zuverlässiger Kontrolle und zweckgebundener Verwendung der Einnahmen für Gewässer-, Grundwasser- und Wasserschutzmaßnahmen. Gerade für Tiefengrundwasser fordert der BN deutlich stärkere Anreize und für privatwirtschaftliche Unternehmen besonders hohe Entgelte, weil diese Vorkommen sich nur langsam regenerieren und besonders sensibel sind.

Auch die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes, welche erst Ende letzten Jahres verabschiedet wurde, ändert an dem Grundproblem in Treuchtlingen nur teilweise etwas. Zwar soll mit dem neuen Art. 31 Abs. 2 BayWG ausdrücklich geregelt werden, dass Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung Vorrang vor Wasserentnahmen für andere Zwecke haben, und zugleich wird ein Wasserentnahmeentgelt eingeführt. Nach BN-Auffassung bleiben die bisherigen Pläne dennoch zu wenig ambitioniert, weil hohe Freimengen und schwächere Vorgaben die Lenkungswirkung mindern. Für Treuchtlingen bedeutet das: Ein Wassercent ist richtig und nötig, weil Wasser nicht länger kostenlos entnommen werden darf – er allein verhindert aber noch nicht, dass eine Kommune Fernwasser bezieht, während vor Ort Grundwasser für die Mineralwasserproduktion genutzt wird.

Entscheidend ist deshalb, dass der gesetzliche Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Genehmigungspraxis und Landespolitik tatsächlich durchgesetzt wird – und dass Fernwasser nicht länger als Ausweichlösung dient, um lokale Übernutzung und Fehlsteuerungen zu kaschieren.

Treuchtlingen steht damit beispielhaft für ein Grundproblem in Bayern: Örtliche Wasserressourcen werden wirtschaftlich genutzt, während die öffentliche Versorgung zunehmend auf Fernwasser gestützt wird. Der BN fordert deshalb einen konsequenten Schutz empfindlicher Tiefengrundwasservorkommen, den klaren Vorrang der kommunalen Trinkwasserversorgung vor gewerblichen Nutzungen und einen wasserrechtlichen Rahmen, der § 50 WHG und den angekündigten Vorrang im BayWG endlich wirksam zur Geltung bringt.