BUND Naturschutz und Waldbesitzer kritisieren Novelle des Jagdgesetzes und fordern Verbesserungen
Martin Geilhufe, BN-Landesvorsitzender: „Die Klimakrise setzt den bayerischen Wäldern erheblich zu, deshalb muss der Waldumbau zu einem widerstandsfähigen Mischwald unbedingt gelingen! Das neue Jagdgesetz ist diesbezüglich ein deutlicher Rückschritt. Ohne verpflichtende Abschusspläne wird der Wildverbiss in Revieren mit zu hoher Verbissbelastung weiter zunehmen und das Aufwachsen von jungen Bäumen erheblich erschwert. Die Bilanz ist doppelt schlecht: Nicht nur Waldbesitzer werden immens geschädigt, der Wald wird auch seine Schutzfunktionen weniger erfüllen können. Mehr Lawinen, mehr Hochwasser und schlechtere Trinkwasserqualität werden wahrscheinlicher. Das alles ist dem Koalitionsfrieden geopfert worden.“
Georg Lämmermann, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften im Landkreis Fürth: „Mit der Abschaffung der Abschussplanung lässt Jagdminister Hubert Aiwanger viele Jagdgenossenschaften in Franken im Stich! In unserem Landkreis Fürth ist die Verbissbelastung in den beiden Hegegemeinschaften seit Jahrzehnten durchweg zu hoch – insbesondere bei den Eichen. Es bräuchte deutlich höhere Abschüsse beim Rehwild, aber diese können die Jagdgenossenschaften gegenüber den Jägern nicht durchsetzen. Gerade für die so genannten roten Reviere brauchen wir deshalb dringend eine Abschussplanung. Nur dann sind unsere Wälder zukunftsfähig, weil heute in unserem Landkreis viele Kiefern absterben.““
Bernhard Popp, Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Landkreis Ansbach: „Mit dieser verfehlten Jagdgesetznovelle wird die Hauptverantwortung für die Rehwildabschüsse den Jagdgenossenschaften zugeschoben. Das kann nicht sein, denn eigentlich müssten sich die Jagdbehörden um die Defizite kümmern. Man darf auch nicht vergessen, dass die Jagdgenossenschaften ehrenamtlich geführt werden. Viele sind schon jetzt aufgrund der enormen Verbissschäden überfordert und resignieren zunehmend. Das neue Jagdgesetz wird diese Situation weiter verschärfen. Es gibt aber auch positive Beispiele wie bei uns in der Jagdgenossenschaft Wernsbach im Landkreis Ansbach. Sehr wichtig wäre, dass Jagdgenossenschaften mehr Aufklärung, Informationen und Waldführungen durch die Forstverwaltung bekommen.“
Hans Lachner, Jagdvorsteher im Revier Reicheneibach, Sprecher der ARGE Jagdgenossenschaften im BBV vom Landkreis Rottal-Inn: „Aus persönlicher Sicht ist die Jagdgesetznovelle nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der größte Kritikpunkt ist in meinen Augen die Verschiebung von Maßnahmen in den dauerhaft roten Revieren. Hier gehen entscheidende sechs Jahre für den klimaresilienten Waldumbau verloren, da wir mit den revierweisen Aussagen bei Null anfangen müssen. Dazu wurden Inhalte für eine effektive und zeitgemäße Schalenwildbejagung kaum angegangen. Hier wurde als Beispiel, von allen Verbänden - mit Ausnahme des Bayerischen Jagdverbandes - eine Synchronisation der Jagdzeiten gefordert, aber nicht umgesetzt. Zudem sind die derzeitigen Jagdzeiten auf den Rehbock wildbiologisch nicht begründbar. Um ein sicheres Ansprechen auch in der Dämmerung im Sinne des Tierschutzes zu gewährleisten, sollte die Anwendung der Nachtzieltechnik zu den bestehenden Jagdzeiten, als Unterstützung für unsere Jäger, grundsätzlich erlaubt sein. Das Thema Rotwildfütterung sehe ich als Landwirt, bei den derzeit überhöhten Wildbeständen und TBC als Zoonose, für nicht zeitgemäß und sogar gefährlich an.“




