Gipsbergwerk Altertheim: BN kritisiert Erteilung der entscheidenden Raumverträglichkeit
„Die Entscheidung der Regierung von Unterfranken für ein Gipsbergwerk im Trinkwassereinzugsgebiet der Stadt Würzburg erstaunt in diesen Hitzetagen besonders. Am gleichen Tag wird der Alarmplan Main ausgelöst, was die Dringlichkeit des sorgsamen Umgangs mit Wasser deutlich macht“, erklärt der BN-Landesvorsitzender Martin Geilhufe. „In der Pressemitteilung der Regierung von Unterfranken kommt die Sorge um die Wasserversorgung vor. Doch sie wägt in Zeiten der Klima- und Wasserkrise für Wirtschaftsleistung und nicht für das Lebensmittel Nummer 1 ab. Wir appellieren eindringlich an das Bergamt als letzte Entscheidungsgewalt, das geplante Bergwerk doch noch zu stoppen. Die Trinkwasserversorgung der Stadt Würzburg darf nicht gefährdet werden!“
Die Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Würzburg Andrea Angenvoort-Baier erklärt: „Man hat den Eindruck, dass der Regierung von Unterfranken der Mut fehlt, sich konsequent für den zwingend gebotenen Trinkwasserschutz einzusetzen. Scheinbar handelt es sich hier um eine politische Entscheidung, ohne fachliche Argumente des BN ausreichend zu berücksichtigen.”
Die Annahme der Bezirksregierung, dass bei Umsetzung zahlreicher Maßgaben zum Grund- und Trinkwasserschutz kein unkalkulierbares Risiko für die öffentliche Trinkwasserversorgung entstehe und ein verbleibendes Restrisiko beherrschbar sei, ist für den BN nicht nachvollziehbar. Der BN-Regionalreferent für Unterfranken Steffen Jodl erklärt dazu: „Tatsächlich werden die vom Trinkwasserversorger nachgewiesenen fehlerhaften Risikobewertungen scheinbar bewusst ausgeblendet und die Risiken so kleingeredet.“
Eine Maßgabe ist, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung entspräche, wenn sichergestellt ist, „dass das Vorhaben den Hauptgrundwasserleiter in der Mittleren Dolomite, der bedeutende Trinkwasserversorgungen in der Region speist, weder quantitativ noch qualitativ in der Art beeinträchtigt, dass die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgungen gefährdet wird“. Genau das ist aus Sicht des BN in keiner Weise gewährleistet und kann durch die vorgesehenen Maßnahmen auch nicht sichergestellt werden. Es reicht nicht aus, für den Fall des Eintretens von Szenarien, die Grund- und Trinkwasser gefährden, Anpassungsstrategien zu fordern (bis zur Einstellung des Betriebs), denn dann kann es schon längst zu spät sein - mit erheblichen negativen Folgen für die Trinkwasserversorgung von über 70.000 Menschen.
Der BN unterstreicht: Viele weitere Maßnahmen, mit denen die Raumverträglichkeit erreicht werden soll, dürften verpuffen, da sie durch Abschwächungen wie „soweit möglich“, „sind zu vermeiden“ oder „sind auf das unvermeidliche Maß zu beschränken“ entsprechend wenig bis keine Wirkung haben werden.
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