Was interessiert Sie besonders?

Zur Startseite

Eichhörnchen beobachten und melden

Themen

  • Übersicht
  • Klimakrise

Tiere und Pflanzen

Kiesabbau im Planegger Douglasienwäldchen: Große Resonanz auf Infoveranstaltung – Gerichte stärken Bannwaldschutz

Planegg/München, 24. April 2026 – Auf großes Interesse mit 55 Teilnehmenden ist die Online-Informationsveranstaltung zum Kiesabbau im Planegger Douglasienwäldchen gestoßen, die am Abend des 23. Aprils stattfand. Im Mittelpunkt standen der aktuelle Stand des Gerichtsverfahrens sowie die Bedeutung jüngster Entscheidungen für den Schutz von Bannwäldern in Bayern.

24.04.2026

Im Juli 2025 gab es einen weiteren Etappensieg im jahrelangen Rechtsstreit um das Wäldchen in Planegg. 2022 hat der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) mit Unterstützung des Grünzug-Netzwerk Würmtal e. V. (GNW) gegen den geplanten Waldkahlschlag Klage eingereicht. Der Kiesabbau-Konzern Glück hat beantragt, einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abzuändern, um auf der Fläche des sogenannten Douglasienwäldchens in Planegg Kies abbauen zu dürfen. Jetzt hat das Bayerische Verwaltungsgericht München die Aussage des VGHs bekräftigt, dass Bannwald einen besonderer Schutzstatus zusteht und dass die Rodung von Bannwald nicht mit unbestimmten, pauschalen Ausgleichsmaßnahmen gerechtfertigt werden kann. Weder die Firma Glück noch das Landratsamt und beteiligte Behörden haben ausreichend dargelegt, dass die hohen Anforderungen des Waldgesetzes erfüllt werden könnten. Das wäre die Grundvoraussetzung für die Abwägung gewesen, ob der Kiesabbau an dieser Stelle überhaupt von so weittragendem öffentlichem Interesse ist, dass dafür Bannwald geopfert werden darf. Auf diese Bewertung hat das Gericht verzichtet. Der VGH hatte dazu ausgeführt, dass jedenfalls das Interesse eines Kiesabbauunternehmens an Gewinnmaximierung hierfür nicht ausreicht.  Somit wurde die Position des Bannwaldschutzes vom Gericht gestärkt. Das Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus. 

Simon Tangerding, Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Bayern, erklärte: „Ich begrüße ausdrücklich, dass das Gericht unserer ganzheitlichen Sichtweise auf alle Waldfunktionen gefolgt ist und deren uneingeschränkten Ersatz eingefordert hat. Besonders wichtig ist, dass es keine Verschiebung der Leistungen in eine ungewisse Zukunft akzeptiert hat.“

Rechtsanwalt André Horenburg, Rechtsanwälte Günther, ordnete die Entscheidung juristisch ein: „Das Verwaltungsgericht hat zu Recht bekräftigt, dass das Bayerische Waldgesetz hohe Anforderungen an eine Bannwaldrodung stellt. Genehmigungsbehörden müssen künftig die Funktionen der betroffenen Waldfläche konkret anhand ihrer Struktur und Beschaffenheit ermitteln. Pauschale Annahmen, wonach Ersatzaufforstungen die Funktionen schon ausgleichen werden, genügen diesen Anforderungen nicht.“

Herbert Stepp vom Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. warnte vor weitergehenden Folgen: „Nach Lage der Dinge sind unsere Würmtaler Wälder gleich an vier Stellen durch Kiesabbau bedroht. Wo immer wir das zulassen, breitet sich der Kahlschlag per Salamitaktik weiter aus. Dem muss jetzt ein Riegel vorgeschoben werden.“ Mit Blick auf den Klimaschutz ergänzte er: „Wenn ‚Klimaschutzwald‘ und ‚Bannwald‘ nicht vor Rodung wegen Kiesabbau schützen – in einer Region, in der unter nahezu jedem Acker Kies liegt – dann dürfen wir uns über die Folgen des Klimawandels nicht wundern.“ Und weiter: „Wenn alle Felder ausgebaggert und der letzte Baum gerodet ist, werden wir merken, dass man Beton nicht essen kann.“

Julika Schreiber, Regionalreferentin Oberbayern vom BUND Naturschutz in Bayern e.V. betonte die grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens: „Die aktuellen Entscheidungen zeigen, dass der Bannwaldschutz in Bayern rechtlich durchsetzbar ist – auch wenn jeder Einzelfall separat betrachtet werden muss. Das ist ein wichtiges Signal für weitere Verfahren. Entscheidend ist dabei das Verbandsklagerecht, das momentan unter Beschuss steht: Es ermöglicht Umweltverbänden, solche Eingriffe gerichtlich überprüfen zu lassen und damit den gesetzlichen Schutz von Natur und Wald tatsächlich wirksam zu machen.“

In der Veranstaltung wurde deutlich, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens Konsequenzen für den Umgang mit Bannwald in Bayern haben dürfte. Gleichzeitig wächst der Druck, klare Grenzen für den Kiesabbau in der Region zu ziehen Darüber hinaus geht es um die Frage, wie verbindlich Waldschutz, der dem Gemeinwohl dient, tatsächlich ist – und welchen Stellenwert er gegenüber wirtschaftlichen Interessen einnimmt.

Für Rückfragen

André Horenburg
Rechtsanwälte Günther
Tel.: 040 27 84 94 – 0
horenburg@rae-guenther.de 

Dr. Herbert Stepp
Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. 
Tel.: 0152 01786706
fam.stepp@web.de 

Simon Tangerding
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - LV Bayern e.V.
Tel.: 089-284394 / Mobil 0176 5886 7279 
simon.tangerding@sdwbayern.de 

Julika Schreiber
BUND Naturschutz in Bayern e. V.
Tel.: 0170/ 3581870
julika.schreiber@bund-naturschutz.de