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Ostumfahrung Neuburg a. d. Donau: Keine neue Donaubrücke durch den Auwald – Planungen sind aus Naturschutzgründen nicht zulässig

Der BUND Naturschutz fordert zusammen mit dem Aktionsbündnis „Auwald statt Asphalt“ den Stopp der von der Stadt Neuburg geplanten Ostumfahrung mit zweiter Donaubrücke. Die bayerischen Staatsstraßenausbaupläne müssen auf den Prüfstand und einer Klimaverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Bis dahin braucht es ein Moratorium für Straßenneubauplanungen.

01.04.2022

Im Moment werden die Pläne für eine Neuburger Ostumfahrung mit zweiter Donaubrücke zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens fertiggestellt. Die Stadt Neuburg plant diese Straße als Staatstraße in Sonderbaulast außerhalb des 7. Ausbauplans für die Staatstraßen. „Anstatt eine umfassende Verkehrswende einzuleiten, werden den Bürgerinnen und Bürgern der Neu- und Ausbau von Straßen als Lösung vermittelt. Damit wird das Problem der Verkehrsbelastung aber nicht gelöst, sondern sogar verstärkt und zudem auf dem Rücken von Natur, Landschaft und Umwelt ausgetragen“, kritisiert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

Der Verkehrssektor ist in Bayern einer der Hauptverursacher von klimaschädlichen Treibhausgasen. Beim „Bundesländerindex Mobilität und Umwelt“[1], den unter anderem der BUND erstellt hat, nimmt Bayern den letzten Platz unter allen Bundesländern ein. Besonders schlecht schneidet der Freistaat hier u.a. in den Bereichen Klimaschutz und Flächenverbrauch ab. Bayern braucht eine ökologische Mobilitätswende, um seine Ziele für den Klima- und Flächenschutz einzuhalten. Auch der Freistaat muss seinen Beitrag zur Einhaltung der bundesweiten Klimaziele im Verkehr leisten, nämlich die Reduzierung der Emissionen bis 2030 um rund 40 Prozent auf 95 Millionen Tonnen CO2 im Vergleich zu 2020.

„Wir fordern den neuen Bayerischen Verkehrsminister Christian Bernreiter auf, alle Staatstraßen Neu- und Ausbaupläne einer Klimaverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Bis dahin brauchen wir ein sofortiges landesweites Moratorium“, fordert Mergner.

Mit der zweiten Donaubrücke kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung im europarechtlich geschützten Natura 2000 Gebiet Donauauen. Damit ist das Vorhaben nicht zulässig, wenn es eine zumutbare Alternative gibt.

„Wir fordern die Beachtung der vorhandenen weiträumige Ostumfahrung auf der Staatstraße St2043 mit einem Umbau der Zeller Kreuzung an der B16 – dies muss in die Alternativenprüfung aufgenommen werden“, so Günter Krell, Kreisvorsitzender der BN-Kreisgruppe Neuburg-Schrobenhausen. „Auch wurde es bisher versäumt Lösungsschritte einer Innerstädtischen Entlastung umzusetzen. Schließlich handelt es sich um überwiegend Ziel- und Quellverkehr und nicht um Durchgangsverkehr, somit verfehlt diese Planung ihre Wirkung. Im Gegenteil, der überörtliche Schwerlastverkehr würde von der neuen Straße stark angezogen“, so Krell weiter.

Staatsstraßen in Sonderbaulast, wie die geplante Ostumfahrung Neuburg, spielen eine Sonderrolle. Diese wurde auf Grund fehlender Dringlichkeit nicht in den Staatstraßenausbauplan aufgenommen. Kommunen haben aber im Nachgang die Möglichkeit, Gelder des Freistaats zu beantragen.


[1]www.allianz-pro-schiene.de/themen/dossiers/bundeslaenderindex-mobilitaet-umwelt/