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Papiertonne statt Eisschrank: BUND NATURSCHUTZ und aufgeMUCkt fordern endgültiges AUS statt weiterer Hängepartie am Münchner Flughafen

Anlässlich der heutigen Erklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, die 3. Startbahn am Flughafen München bis 2028 auf Eis zu legen, fordern der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und das Aktionsbündnis AufgeMUCkt:

16.09.2020

„Nicht erst durch Corona ist diese klima-, natur- und menschenschädliche Planung hinfällig geworden. Aber es wäre jetzt die richtige Zeit, endlich und endgültig die Konsequenzen zu ziehen und auf die 3. Startbahn rechtsverbindlich zu verzichten.“ fordert Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN). Dr. Christian Magerl, Sprecher Aktionsbündnis aufgeMUCkt, begrüßte die Ankündigung als einen deutlichen Schritt in Richtung Ausstieg aus der unsinnigen Planung und Anerkennung der Realität. „Das ist ein großer Erfolg für BN und aufgeMUCkt.“ „Aber der weitere zeitliche Aufschub der Startbahn durch den Ministerpräsidenten ist kein Ersatz für die nötige sofortige endgültige und rechtsverbindliche Aufgabe der 3. Startbahn.“ ergänzt Stefan Nocon, Sprecher von aufgeMUCkt. „Nach wie vor ist unsere zentrale Forderung, dass die Staatsregierung sofort in der Gesellschafterversammlung den Verzicht auf die Durchführung und den Antrag auf Aufhebung und Ungültigkeitserklärung des PFB stellen soll. Nur damit ist ein rechtsverbindliches Ende der 3. Startbahn gewährleistet.“ konkretisiert Dr. Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BN. „Ein weiterer unverbindlicher Aufschub hilft weder den teils sogar von Absiedlung bedrohten Menschen in der Region, noch den in ihrer Planungshoheit eingeschränkten Kommunen und erst recht nicht dem Klima.“ So Nocon.
Die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München war schon vor dem Einbruch der Flugbewegungen und Passagiere in Corona-Zeiten weder nötig noch mit Klima-, Umwelt- und Naturschutz und schon gar nicht mit dem Schutz der Menschen vereinbar. Die BürgerInnen einer ganzen Region wollen sie nicht und Bayern braucht sie nicht. Die schon von Anfang an falschen Prognosen wurden schon in den letzten Jahren von der Realität weit unterschritten und werden nun durch die Entwicklungen in der Corona-Krise endgültig ad absurdum geführt.

Notwendige Schritte zum endgültigen Aus der 3. Startbahn:

  • Die Staatsregierung beschließt, dass die FMG bei der Regierung von Oberbayern (Genehmigungsbehörde) den endgültigen Verzicht auf die 3. Startbahn erklärt und eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses in Bezug auf die 3. Startbahn nach Art. 77 Verwaltungsverfahrensgesetz beantragen soll.
  • Hierzu stellt die Bayerische Staatsregierung als Mehrheitseignerin (51 %) der Flughafen München Gesellschaft (FMG) bei der Gesellschafterversammlung den Antrag.
  • Falls der Antrag einstimmig beschlossen werden muss, müssen auch der Bund (26 %) und die Stadt München (23 %) zustimmen. Der Bund mit CSU-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wird sich kaum gegen ein Votum der CSU stellen. Ebenso die Stadt München, die sich noch an den Bürgerentscheid der Münchner Bevölkerung gegen eine 3. Startbahn gebunden fühlt und seit Jahren dafür steht, dass nicht mit dem Bau begonnen werden kann.
  • Nach Beschluss der Gesellschafterversammlung beantragt die FMG bei der Regierung von Oberbayern die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.

Parallel dazu muss die Bayerische Staatsregierung auch das Bayerische Landesentwicklungsprogramm ändern und in Punkt 4.5.1. (Verkehrsflughafen München) das Ziel „Für den Verkehrsflughafen München ist eine dritte Start- und Landebahn mit den erforderlichen Funktionsflächen zu errichten“ ersatzlos streichen.

Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses

Der Planfeststellungsbeschluss für die 3. Startbahn ist bis 2025 gültig. Diese Gültigkeit kann auf Antrag um 5 Jahre verlängert werden, d. h. bis 2030. „Daher ist die Ankündigung von Markus Söder nichts wirklich neues und bringt kein endgültiges Ende, wenn der Antrag auf Verlängerung bis 2030 gestellt wird.“ so Nocon. Damit würde dieses Damoklesschwert weiterhin und über lange Zeit über der ganzen Region schweben. „Leider hat Markus Söder nichts dazu gesagt, ob die Staatsregierung als Hauptgesellschafter der FMG sicherstellt, dass kein Antrag auf Verlängerung gestellt wird und dies rechtsverbindlich und irreversibel erklärt wird.“
Der Planfeststellungsbeschluss für die 3. Start- und Landebahn wurde 2011 erlassen und ist seit 2015 (Ende der Rechtsverfahren) rechtgültig. Von Seiten des BN und einiger Privatkläger laufen jedoch noch Verfassungsbeschwerden.
Die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses dauert 10 Jahre, d. h. bis 2025. Die FMG kann innerhalb der 10 Jahre den Antrag auf Verlängerung auf 5 Jahre stellen, damit würde sich die Geltungsdauer bis 2030 verlängern.

Die Fristen werden nur unterbrochen, wenn mit der Durchführung des Plans begonnen wurde. Als Beginn der Durchführung des Plans gilt jede erstmals nach außen erkennbare Tätigkeit von mehr als nur geringfügiger Bedeutung zur plangemäßen Verwirklichung des Vorhabens.

Für Rückfragen:

Dr. Christian Magerl, Sprecher Aktionsbündnis aufgeMUCkt, 08161/66631, christian.magerl@t-online.de , www.keine-startbahn3.de/
Dr. Christine Margraf, BUND Naturschutz Landesfachgeschäftsstelle München, 089/548298-89, christine.margraf@bund-naturschutz.de