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Rastanlage Feucht-Ost ein Modellfall für ganz Deutschland?

1.100 Sammel- und Einzeleinwendungen der Regierung übergeben

18.04.2002

Wie bereits vor einem Jahr wurden die Naturschützerinnen und Naturschützer, unterstützt von Vertretern der Gemeinde Schwarzenbruck und Feucht und dem Deutschen Alpenverein bei der Regierung von Mittelfranken vorstellig, um ihre Einwendungen gegen die vorliegende Planung persönlich zu übergeben.

Dabei weiß man durchaus zu würdigen, dass der jetzt vorliegende Plan wesentliche Verbesserungen aufweist. Immerhin dachte die Autobahndirektion vor einem Jahr noch daran, die Tankstelle südlich der Schwarzach zu verlegen, was den freien Durchblick vom Naherholungsgebiet um den Brückkanal auf die Autobahn 9 zur Folge gehabt hätte.

Doch die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von Feucht und Schwarzenbruck, kämpfen um den Wald, der zwischen ihren Wohnorten und der Autobahn liegt. Mit jedem Quadratmeter, der gerodet wird, wächst die bereits jetzt für viele unerträgliche Lärmbelästigung. So ist nicht verwunderlich, dass sie es nicht hinnehmen wollen, wenn lediglich zur Parkplatzerweiterung auf der Rastanlage Feucht Ost noch einmal 1,2 Hektar Wald - z.T. auch unter besonders strengem Schutz stehender Bannwald - fallen soll. Darüber hinaus befürchten sie, unterstützt von vielen Menschen aus der näheren Umgebung und aus Nürnberg, eine Schmälerung des Erholungswertes am "Alten Kanal", wenn der schützende Waldstreifen so schmal wird, dass er zur Kosmetik verkommt.

Ebenso wie der Bund Naturschutz sind sie der Meinung, dass der Parkplatzengpass durch die waldschonende Errichtung eines Parkdecks behoben werden kann.

Die Autobahndirektion Nordbayern, die im Auftrag des Bundes und des Landes Bayern die Um- und Erweiterungsarbeiten plant und durchführt, hat zunächst auch die Parkdeckvariante in ihre Planungen einbezogen, sie dann bedauerlicherweise mit den fadenscheinigsten Begründungen wieder fallen lassen.

Durch die Benutzung eines Parkdecks sei der PKW-Führer gezwungen, umständliche und längere Wege zur Befriedigung seines Rast - und Erholungsbedürfnisses zurückzulegen. Dem stehe der Wunsch nach einer unmittelbaren und bequemen Bedürfnisbefriedigung entgegen, ein Parkdeck passe nicht ins Landschaftsbild und begleitende Grünflächen könnten auch nicht angelegt werden, lauten u.a. die Gründe. Auf eine angebliche "natürliche Scheu" der Kfz- Fahrer vor der Benutzung eines Parkdecks glaubt man seitens der Autobahndirektion Rücksicht nehmen zu müssen. Für den BN erscheint das wenig überzeugend, wenn man weiß, dass jährlich Tausende von Touristen aus aller Welt sich nicht scheuen, auf dem Großglockner ein mehrstöckiges Parkhaus zu benutzen.

Die Vorteile eines Parkdecks, wie z.B. Schutz vor Regen und starker Sonneneinstrahlung finden keine Berücksichtigung.

Nach Meinung des BN sind die meisten Argumente gegen ein Parkdeck nur vorgeschoben. In Wahrheit geht es um Geld. Natürlich ist es wesentlich billiger, Wald zu roden und einen Parkplatz in der Fläche anzulegen als ein Parkdeck zu errichten. Warum allerdings letztes Jahr Geld zur Verfügung gestanden hätte, um die gesamte Tankanlage samt Infrastruktur südlich der Schwarzach zu verlegen, bleibt erklärungsbedürftig. Offensichtlich ist Natur nach Meinung der Planer und Auftraggeber immer noch zum tarif zu haben.

Dass damit auch gegen den gesetzlichen Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden verstoßen wird, bleibt völlig außer Acht ebenso wie die Tatsache, dass weder für den in Anspruch genommenen Bannwald, noch auch für den übrigen Wald adäquate Ersatzaufforstungsflächen vorhanden sind. Die anvisierten Flächen in den Gemeinden Kalchreuth und Altdorf erfüllen in keiner Weise die gesetzlich geforderte "Wahrung des funktionalen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Ausgleich". Weder der Lärmschutz noch die visuelle Pufferwirkung kann durch Aufforstungen am Rand des Ballungsraumes kompensiert werden, abgesehen von der grundsätzlichen Nichteignung der ausgesuchten Flächen.

In den letzten Wochen hatte die Regierung von Mittelfranken ein zweites Anhörungsverfahren zum Neubau der Rastanlage Feucht-Ost durchgeführt, nachdem das erste Planfeststellungsverfahren aufgrund des großen Widerstandes vor einem Jahr eingestellt werden musste. Zur Unterstützung seiner Forderung nach einem Parkdeck als Modell für eine Reihe geplanter Raststättenerweiterungen sammelte der BN Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern. Dass in nur wenigen Tagen über 1.000 Einwendungen ohne großen Aufwand zusammenkamen, deutet daraufhin, dass die Planung sehr interessiert verfolgt und die Alternativvorschläge des BN breit unterstützt werden. Sie alle fordern, die Autobahndirektion Nordbayern, solle nicht auf halbem Wege stehen bleiben, und ein Parkdeck in die Planung einbeziehen. Die Regierung von Mittelfranken wird gebeten, diese waldsparende Alternative in das Verfahren aufzunehmen.

gez.
Tom Konopka
Regionalreferent

Christiane Matern
1. Vorsitzende der Kreisgruppe Nürnberger Land

Monika Brandmann
2. Vorsitzende der Ortsgruppe Schwarzenbruck