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SANDABBAU IM REICHSWALD AM BIRKENSEE DROHT ERNEUT!

Kein Aushebeln der Regionalplanung!

08.05.2013

2010 gelang es dem Bund Naturschutz zusammen mit dem Fränkischen Albverein einen Sandabbau direkt am beliebten Birkensee bei Röthenbach an der Pegnitz durch Bürgerproteste und dank breiter Presseberichterstattung zu verhindern. Das geplante Abbaugebiet wurde vom Regionalen Planungsverband aus guten Gründen nicht zum Vorranggebiet Sandabbau erklärt. 2010 trat der geänderte Regionalplan in Kraft.

Nun will die Firma Zapf - an der Regionalplanung vorbei - den Sandabbau durch das Bergamt Nordbayern genehmigt bekommen und hat dazu einen Antrag gestellt, der im Schnelldurchgang durchgedrückt werden soll. Damit drohen ca. zehn Hektar Rodung im geschützten Bannwald, im europäischen Vogelschutzgebiet und die Vernichtung gesetzlich geschützter Flechtenkiefernwälder.

Heide Frobel, Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Nürnberger Land: „Wir haben es hier mit einem absoluten Schatz zu tun. Die Dünen der Nacheiszeit und die mächtigen Sandaufwehungen im Bereich des Nürnberger Landes sind die Voraussetzung für ausgesprochen seltene Lebensräume. Wir müssen sie schützen. Herr Zapf hätte besser daran getan, die mehreren hunderttausend Euro für die erstellten Gutachten in Konzepte für Alternativstoffe wie die Sande am Monte Kaolino und für Baustoffrecycling einzusetzen.“

 „Flechtenkiefernwälder sind so wertvoll, dass sie nicht nur nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz automatisch geschützt sind, sondern auch in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU als zu schützender Lebensraumtyp gelten. Aber was nutzt der beste Schutz auf dem Papier, wenn er nicht vollzogen wird?“, so Tom Konopka, Regionalreferent des BN.

 „Wir haben es am Birkensee mit einem ausgesprochen beliebten Naherholungsgebiet zu tun. Tausende Nürnbergerinnen und Nürnberger nutzen den Birkensee jeden Sommer zum Baden und erfreuen sich an den umliegenden Wäldern. Da passt ein lärmender Sandabbau mit Waldrodung nicht dazu“, so Claus
Bößenecker vom Fränkischer Albverein.

 „Wir appellieren deshalb an die Mitglieder des Regionalen Planungsausschusses der Industrieregion Mittelfranken, am 13. Mai 2013 dem Vorhaben nicht zuzustimmen. Im Regionalplan wurden ausreichend Sandabbaugebiete ausgewiesen, an der Grundlage für die bisherige Entscheidung hat sich nichts geändert“, so die Verbandsvertreter. „Wir appellieren an den Nürnberger Forstbetriebsleiter Roland Blank, den Wald nicht für den Abbau zur Verfügung zu stellen. Und wir erwarten von der Regierung von Mittelfranken, dass sie sich für die Durchsetzung des Naturschutzgesetzes einsetzt.“

 

Geschichte der Regionalplanung

Im Rahmen der 13. Änderung des Regionalplans der Industrieregion Mittelfranken sollte bereits 2007 auf Wunsch der Fa. Zapf im Gebiet nördlich des Birkensees ein 34 Hektar großes Vorranggebiet für Sandabbau QS8 ausgewiesen werden. Nach intensiven fachlichen Eingaben, Protesten und im Rahmen der Beratungen wurde das Gebiet vom Planungsausschuss ca. 2009 herausgestrichen. 2010 trat die Änderung ohne Vorranggebiet am Birkensee in Kraft. 14 Vorrang- und 10 Vorbehaltsgebiete für Quarzsand (890 ha) wurden festgelegt. Die Umweltverbände feierten die Herausnahme am Birkensee – angesichts der Festschreibung großer Gebiete für Sandabbau auch im Reichswald - als einen kleinen Erfolg ihrer Bemühungen.

 

Vorhaben der Fa. Zapf

Bereits zum zweiten Mal versucht nun die Fa. Zapf, die Sanddüne im Bereich des Birkensees zum Abbau genehmigt zu bekommen. Über einen Zeitraum von 30 Jahren sollen dort insgesamt 900.000 m3 Quarzsand gewonnen werden. Dazu werden zehn Hektar Wald benötigt. Der Sand soll mit LKW zum Werk Behringersdorf transportiert und dort zu Kalksandstein verarbeitet werden. Fünfzehn bis 20 LKW-Fahrten pro Tag werden in den Planungsunterlagen angegeben.

 Im geplanten Abbaugebiet Geißlach würde ein ausgesprochen wertvoller Primärlebensraum „Flechtenkiefernwald“ zerstört. Dies wäre auch in tausend Jahren nicht wiederherstellbar, damit ist der Eingriff nicht ersetzbar und nicht ausgleichbar. Nach einem Abbau würde es sich dann um einen weniger wertvollen Sekundärlebensraum handeln, der permanent gepflegt werden müsste, um überhaupt einen naturschutzfachlichen Wert zu behalten.

 In den Jahren baute die Fa. Zapf am sog. Kreuzstein Quarzsand ab. Vielen BesucherInnen des Birkensees ist das Gelände direkt am beliebten Radweg zwischen Schwaig und Birkensee bekannt. Es war – da unter einer Hochspannungsleitung waldfrei - bis vor dem Abbau eines der wertvollsten Sandtrockenrasengebiete. Heute ist es eine künstliche Grube, die in wenigen Jahren nur noch eine sehr eingeschränkte Wertigkeit als Sandstandort haben wird, da das wichtigste Substrat, der Sand bis nahe an das Grundwasser ausgebeutet wurde und die Verbuschung sofort einsetzt, wenn der Abbau endet.

 Schutzregime

Das vorgesehene Abbaugelände Geißlach liegt innerhalb des Vogelschutzgebietes Nürnberger Reichswald und genießt damit europäischen Schutz. Das geplante Abbaugebiet liegt innerhalb des als Bannwald seit 1984 geschützten Lorenzer Reichswaldes, sein Erhalt genießt laut Bannwald-Verordnung Vorrang vor anderen Gebietsansprüchen. Es liegt darüber hinaus in einem Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, der höchsten Schutzkategorie für Landschaft nach dem geltenden Regionalplan. Die im Abbaugebiet stockenden Flechtenkiefernwälder sind nach Art. 13d des Bayerischen Naturschutzgesetzes geschützt.

 

Die Rolle des Forstbetriebes

Das geplante Abbaugebiet gehört als Staatsforst dem Freistaat Bayern. Es handelt sich damit um Bürgerwald. Der zuständige Forstbetrieb Nürnberg – entstanden nach der umstrittenen Forstreform 2004 - hat die Aufgabe den Wald zu bewirtschaften. Allerdings hat er auch die Vorgabe der Bayerischen Staatsforsten, schwarze Zahlen zu schreiben. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten, da eine gemeinwohlorientierte und vorbildliche Bewirtschaftung schwerlich mit maximalem Gewinn zusammengehen. Deshalb hat der Forstbetrieb auch Interesse an sog. Nebeneinkünften wie die Verpachtung der Flächen, so geschehen beim Sandabbaugebiet Kreuzstein bei Schwaig, so geplant beim Gewerbegebiet Moser Brücke bei Feucht.

 

Entscheidung am 13. Mai?

Am 13. Mai 2013 wird der Regionale Planungsausschuss in Heroldsberg tagen. Auf der Tagesordnung steht die Entscheidung zum geplanten Abbau Geißlach! Der BN und der FAV rufen deshalb für den 13.5.13 um 9.30 Uhr vor dem Bürgersaal Heroldsberg, Hauptstraße 104 zu einer kleinen Aktion auf, mit der die Ausschussmitglieder an ihre bisherigen Beschlüsse erinnert werden sollen.