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Staatsregierung soll in Sachen Klimaschutz endlich handeln

Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. kritisiert, dass auch zweieinhalb Monate nach dem aufsehenerregenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts keinerlei Maßnahmen für einen besseren Klimaschutz ergriffen worden sind. Die Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes kommt seit Wochen nicht voran.

19.07.2021

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für mehr Klimaschutz war eine schallende Ohrfeige für die Klimapolitik der Bundesregierung und auch für die Bayerische Staatsregierung. Dass seitdem immer noch nichts passiert ist und eine Novelle des bayerischen Klimaschutzgesetzes bislang in der Staatskanzlei schmort, ist ein verheerendes Zeichen an die jungen Menschen in unserem Land. Wirksamer Klimaschutz muss JETZT umgesetzt werden – auch in Bayern!“, erklärt der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner. 

Mergner macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der bayerische Landtag ab dieser Woche bis Mitte September in die Sommerpause geht, bereits am 26. September ist Bundestagswahl. „Ich bin gespannt, ob es Ministerpräsident Söder wenigstens bis dahin schafft, ein bayerisches Klimaschutzgesetz vorzulegen, das seinen Namen auch verdient“, so der Landesvorsitzende. 

Peter Rotter, BN-Landesgeschäftsführer und einer der ersten Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, betont: „Mit unserer Klage haben wir vor allem erreicht, dass die Politik die Klimaziele verschärfen muss, weil sonst die zukünftigen Generationen durch noch drastischere Treibhausgas-Einsparmaßnahmen und große Freiheitseinschränkungen betroffen wären. Die Handlungsanweisung, die sich dadurch an die Politik ergibt, ist eigentlich eindeutig. Passiert ist aber trotzdem in Bayern noch nichts, das ist ein Armutszeugnis.“

Rottner unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie wichtig der Verkehrssektor für den Klimaschutz ist: „Sämtliche Straßenbauprojekte im Freistaat müssen auf den Prüfstand, mehr Straßen produzieren mehr Verkehr und damit mehr klimaschädliche Abgase. Was wir stattdessen brauchen, ist ein massiver Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel. Mehr noch: Eine Klimaverträglichkeitsprüfung muss zum Verwaltungsverfahren von allen wichtigen staatlichen Projekten gehören – nicht nur beim Straßenbau!“

Prof. Felix Ekardt, der den BUND-Bundesverband, den Solarenergie-Förderverein Deutschland und Einzelkläger wie Rottner vor Gericht vertreten hat, betont diesbezüglich die Wichtigkeit des BVerfG-Beschlusses: „Wir haben mit dem langjährig vorbereiteten Prozess klar gemacht: Es gibt ein Menschenrecht auf Klimaschutz. Und das Pariser 1,5-Grad-Ziel ist rechtsverbindlich. Das verlangt bei einem gleichmäßigen Reduktionspfad Nullemissionen weltweit bis spätestens 2035. Alle staatlichen Ebenen sind damit massiv gefordert.“

Dr. Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und ebenfalls Vertreterin der Verfassungsbeschwerde, ergänzt: „Es wird nun spannend, wie die Verwaltungsgerichte tatsächlich damit umgehen werden und ob sich daraus ein höheres Schutzniveau ergibt, also inwieweit wir mehr Naturräume damit retten können. Es wird mit dem BVerfG-Beschluss möglich sein, aus Klimaschutzgründen Einzelprojekte zu stoppen.“