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Verwaltungsgerichtshof stoppt Bannwaldrodung für Kiesabbau in Planegg

Das Landratsamt München hatte einem Unternehmen den Kiesabbau in Planegg erteilt und im Zuge dessen erlaubt, ein Stück streng geschützten Bannwald zu roden. Dagegen ging der BUND Naturschutz (BN) gerichtlich vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Beschwerde des BN nun stattgegeben und die Genehmigung für den Kiesabbau und die Rodung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

04.08.2023

Bannwälder sind besonders schützenswerte Wälder nahe Siedlungsgebieten, denen eine außergewöhnliche Bedeutung u.a. für das Klima und den Wasserhaushalt zukommt.

Das Landratsamt München hatte einem Unternehmen die Genehmigung für einen Kiesabbau in Planegg erteilt. Die Genehmigung umfasste die Erlaubnis, hierfür ein Stück eines Bannwaldes zu roden. Der hiergegen gerichtete Eilantrag des BN wurde in erster Instanz vom Verwaltungsgericht München abgelehnt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit am 04.08.2023 bekanntgewordenem Beschluss vom 31. Juli 2023 der Beschwerde des Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) stattgegeben,  den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Genehmigung für einen Kiesabbau und die damit verbundene Teilrodung eines Bannwaldes in Planegg vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Zur Begründung der Eilentscheidung führte das Gericht aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rodungserlaubnis nicht vorlägen. Es müsse sichergestellt sein, dass als Ersatz für den zu rodenden Bannwald ein Wald neu begründet werde, der in Ausdehnung und Funktionen annähernd gleichwertig sei oder zumindest werden könne. Dies habe die zu- ständige Fachbehörde im Hinblick auf die im Bescheid vorgesehenen Ersatzflächen bislang nicht nachvollziehbar dargelegt. Im Übrigen sei die Genehmigung ermessensfehlerhaft, weil sie den Willen des Gesetzgebers, Bannwäldern den höchst möglichen Schutz zukommen zu lassen, nicht ausreichend berücksichtige. Das Argument, dass nur ein kleines Stück Bannwald gerodet werde, überzeuge nicht, weil der Bannwald sonst im Wege einer „Salamitaktik“ seiner Funktionen beraubt werden könne.

Der Bund Naturschutz freut sich sehr über das Urteil des BayVGH. Julika Schreiber, BN Regionalreferentin Region München führt aus: „Die Begründung des Gerichts macht deutlich, dass der Bannwald bei Planegg besonders geschützt werden muss, er hat eine wichtige Funktion für den Klimaschutz und den Wasserhaushalt und darf nicht leichtfertig zerstört werden. Wir sind sehr zuversichtlich, dass der Wald in Planegg dauerhaft erhalten werden kann. Jeder Baum, der in Zeiten der Klimakrise unnötig gefällt wird, ist ein Baum zu viel. Die Kiesgewinnung auf Waldgebieten muss generell ein Ende haben. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Bannwald am Rande eines regionalen Grünzugs und Landschaftsschutzgebiets und um einen Klimaschutzwald höchster Kategorie in der Hauptwindrichtung vor München. Wälder am Stadtrand haben einen nicht zu unterschätzende Kühlwirkung, es gehört zum Gebot der Stunde, diese Wälder in Zeiten von immer unerträglicheren Temperaturen in der Stadt zu schützen.“