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Frankenschnellweg: Ausbau vorerst gestoppt

Der Streit um den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27. Oktober entschieden. Es geht dabei um die Frage, ob es sich beim Frankenschnellweg um eine Kreisstraße oder eine Schnellstraße handelt. In letzterem Fall müsste die Stadt Nürnberg eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, was sie bisher ablehnt. Den Artikel 37 des bayerischen Straßen- und Wegenetzes, auf den sich die Stadt dabei stützt, hält das bayerische Gericht aber für europarechtswidrig.

28.10.2015

Der Verwaltungsgerichtshof will jetzt die Einzelheiten durch den Europäischen Gerichtshof (EUGH) klären lassen. Die von der Regierung von Mittelfranken genehmigte Planung der Stadt Nürnberg hatte sich genau auf dieses Gesetz gestützt. Damit ist der Baubeginn für das vom BUND Naturschutz (BN) abgelehnte und mindestens 500 Millionen Euro teure Projekt in weitere Ferne gerückt. Der BN will zusammen mit dem Bündnis gegen den Frankenschnellweg die Planung zu Fall bringen, weil sie zu mehr Transitverkehr durch die Stadt, zu mehr gesundheitsschädlichen Abgasen und Lärm und zu einem Verkehrskollaps in der Innenstadt beitragen würde.

„Der bayerische Gesetzgeber hat das Europarecht nicht korrekt umgesetzt und damit versucht, Schutzvorschriften wie die zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen. Wir begrüßen es, wenn diese Rechtsfragen nun vor dem EUGH geklärt werden“, erklärte der BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner.

„Die Verletzung europäischen Rechts haben die Regierung von Mittelfranken und die Stadt Nürnberg zu verantworten. Von Anfang an hat der BN auf die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung hingewiesen. Die Regierung ist hier sehenden Auges ein Risiko eingegangen. Wir fordern die Stadt Nürnberg auf, sich zu überlegen, wie eine KFZ-Verkehrsverminderung in Nürnberg erreicht werden kann, um zu erheblich besserem Lärmschutz und Luftreinhaltung für die Stadtbewohner zu kommen“, ergänzte der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner.

Otto Heimbucher, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt, betonte: „Das Gericht hat angeregt, dass der BN mit der Stadt ins Gespräch kommen soll. Der BN ist hier zu einem ergebnisoffenen Dialog bereit und für alle Maßnahmen offen, die zu weniger Auto- und LKW-Verkehr in der Stadt führen“.

Als Sofortmaßnahmen auch gegen den Stau an den sogenannten Rampen hat der BN zusammen mit dem Bündnis gegen den Frankenschnellweg Vorschläge für ein Verkehrsleitsystem gemacht. Der Stadtrat und die Stadtspitze sollten überlegen, ob sie überhaupt an diesem unter Umweltschutz- und Stadtplanungs-Gesichtspunkten verfehlten Projekt festhalten will.

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