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Kein Wildwuchs bei der Windkraft

BN hält standortbezogene Beurteilung von Windkraftprojekten für unabdingbar

08.12.2003

Seit vielen Jahren setzt sich der Bund Naturschutz auf allen Ebenen für den Ausbau und die Förderung der Windkraft als Teil der regenerativen Energieerzeugung ein. Dabei hat der Bund Naturschutz von Anfang an deutlich gemacht, dass Windkraftanlagen ungeachtet ihres Beitrages zum Klimaschutz nur dort genehmigt und errichtet werden dürfen, wo sie nicht zur Entwertung schutzwürdiger Lebensräume bzw. zur Vertreibung störungsempfindlicher Tierarten führen oder mit massiven Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes verbunden sind.

Auch nach Auffassung des BN-Energiereferenten Dr. Ludwig Trautmann-Popp ist eine differenzierte, standort- und eingriffsbezogene Beurteilung von Windkraftprojekten erforderlich und gerechtfertigt.
Dies umso mehr, als von den potenziell geeigneten Standorten bestenfalls 10% benötigt werden und auch alle anderen Bauvorhaben in der freien Landschaft detailliert auf ihre Naturverträglichkeit geprüft werden müssen.


Windkraftboom in Unterfranken
Mittlerweile entwickelt sich Unterfranken geradezu zum El Dorado für Windanlagenbetreiber. Dort sind heute schon 19 Windräder in Betrieb, für weit über 300 neue Windkraftanlagen aber liegen nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters bei der Regierung von Unterfranken Anträge und Anfragen vor.


Regionalplanerische Vorgaben erforderlich
Trotz Windkraftboom fehlen bis heute in Unterfranken entsprechende regionalplanerische Konzepte !.
Es gibt damit keine Festlegung von Vorrang- oder Vorbehaltsflächen für neue Windkraftanlagen, aber auch keine Abgrenzung von ökologisch oder landschaftsoptisch besonders wertvollen Tabuflächen. "Offensichtlich haben hier die Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde und die Regionalen Planungsverbände den Windkraftboom verschlafen", so die Kritik vom Landesbeauftragen des Bundes Naturschutz, Richard Mergner.

Für den Bund Naturschutz ist dies umso unverständlicher, als damit dem Zufallsprinzip und der Planungswillkür Tür und Tor geöffnet wird:
Nicht objektive und landesweit einheitliche Prüfkriterien sind damit ausschlaggebend für die Auswahl der Standorte, sondern vorrangigwirtschaftliche Interessen von Grundstückseigentümern, Investoren und Gemeinden.

Konflikte mit anderen Nutzungsinteressen, insbesondere mit dem Landschaftsschutz und dem Erholungsbedürfnis vieler Anwohnerinnen und Anwohner sind zwangsläufig vorprogrammiert.
Kein Wunder, dass sich seit etlichen Monaten in der Bevölkerung breiter Widerstand regt und sich Landtagspetitionen und Bürgerbegehren gegen neue Windräder häufen.


Antrags - und Genehmigungsunterlagen unzureichend
Auch der Bund Naturschutz sieht sich vielfach gezwungen, trotz grundsätzlicher Befürwortung der Windkraft, geplante Windräder abzulehnen.
Schuld daran sind die völlig unzureichenden Planunterlagen, die v. a. von den Landratsämtern im Anhörungsverfahren vorgelegt werden. "Offensichtlich besteht bei vielen Landratsämtern in Unterfranken kein Interesse von Windkraftinvestoren Unterlagen einzufordern, die eine qualifizierte Beurteilung der Auswirkungen des Windrades auf die Natur und das Landschaftsbild erlauben" - so der Vorwurf des für Unterfranken zuständigen Regionalreferenten Helmut Schultheiß.
Hier wird anscheinend stillschweigend darauf spekuliert, dass die für eine Genehmigung unverzichtbaren Unterlagen und Untersuchungen von den Naturschutzverbänden und "behörden auf eigene Kosten erarbeitet und im Rahmen der Anhörung zur Verfügung gestellt werden. Kein Meter Umgehungsstraße, keine Feldscheune und kein Fischteich wären mit derart lückenhaften Unterlagen genehmigungsfähig !

Es kann nicht sein, dass die Genehmigungsunterlagen zwar seitenweise bautechnische Beschreibungen und Detailskizzen enthalten, sich die Aussagen zu den Risiken und Auswirkungen des geplanten Windrads auf die Natur und das Landschaftsbild aber auf amateurhafte Spekulationen oder vage Vermutungen des Investors beschränken und das gesetzlich geforderte Ausgleichskonzept bei der Genehmigung bestenfalls als nachrangiges Anhängsel behandelt wird.

Der Bund Naturschutz hat sich deshalb bereits an die Regierung von Unterfranken gewandt und diese gebeten, bei den Landratsämtern auf eine substanzielle Nachbesserung der Planunterlagen für Windräder zu drängen. Nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters wird dort die Herausgabe einer generellen Handlungsanleitung für die Landratsämter mit Mindeststandards geprüft. Die Kritik des BN wurde dort offensichtlich als grundsätzlich berechtigt eingestuft.


Forderungen
Soll der sich gerade in Unterfranken abzeichnende Windkraftanlagenboom nicht vollends zu einem Chaos bei der Standortwahl und bei der Genehmigung führen und damit den Widerstand in der Bevölkerung nicht weiter anheizen, ist es nach Auffassung des BN höchste Zeit, dass auch die Regionalen Planungsverbände tätig werden und die Landratsämter ihre Blockadehaltung aufgeben.

Der Bund Naturschutz fordert deshalb die drei Regionalen Planungsverbände in Unterfranken auf, nach dem Vorbild der Regionalen Planungsverbände Oberfranken-West und Oberfranken-Ost umgehend ein raumordnerisches Gesamtkonzept mit der Abgrenzung von Vorrang- bzw. Vorbehaltsflächen für die Windkraftnutzung, aber auch mit der Benennung von Tabuzonen in Auftrag zu geben.
Die jetzt eingeleitete Änderung des Regionalplanes der Region Würzburg ist dabei der längst überfällige erste Schritt in die richtige Richtung.
Notwendig sind jedoch differenziertere Vorgaben. Dabei könnte auch
die Windkraftposition des Bundes Naturschutz als Orientierungsrahmen dienen (s. Anlage).

Der BN fordert ebenso die Landratsämter auf, bei allen Genehmigungsverfahren die Auswirkungen der geplanten Windräder auf Natur und Landschaftsbild durch Fachleute prüfen zu lassen und von den Antragstellern ein qualifiziertes Konzept für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzufordern.
Dabei muss gewährleistet sein, dass auch eine Sichtbarkeitsanalyse erstellt und dabei geprüft wird, von wie vielen Punkten im Umkreis von 100 qkm das geplante Windrad sichtbar sein wird.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich der Gegenwind gegen neue Windkraftanlagen in der Bevölkerung weiter verstärken und es möglicherweise dort sogar zu einer generellen Ablehnung der Windkraft kommen wird.
Dies gilt es angesichts des unverzichtbaren Beitrages der Windkraftnutzung zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung und zum immer dringender werdenden Klimaschutz umgehend zu verhindern.