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Klima- und Artenschutz muss in konkrete Ziele gefasst werden

Umweltverbände nehmen zur Fortschreibung des Regionalplans Donau-Iller Stellung

12.02.2020

Umwelt- und Naturschutzverbände der Region bewerten den Regionalplan und fordern signifikante Anpassungen und Verbesserungen

Zur der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller wurden von den Natur- und Umweltschutzverbänden NABU e.V. (Naturschutzbund-Bezirk Allgäu-Donau-Oberschwaben), BUND e.V. (Bund für Umwelt- und Naturschutz, Regionalverband Donau-Iller) und LNV e.V. (Landesnaturschutzbund Arbeitskreis Biberach) eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Zudem hat der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) eine Stellungnahme für den bayerischen Teil der Region erarbeitet. Für den Teilbereich Rohstoffabbau Alb-Donau-Kreis wirkten außerdem der Schwäbische Albverein und die Naturfreunde mit. Räumlich umfasst der Regionalplan die Landkreise Alb-Donau, Biberach, Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu, den Stadtkreis Ulm und die kreisfreie Stadt Memmingen.

Fehlende Berücksichtigung von Fehlentwicklungen und Erfolgen

Der Regionalplan ist eine Fortschreibung des bestehenden Regionalplans aus dem Jahr 1987. Ein Vergleich des alten Regionalplans mit der tatsächlichen Entwicklung würde es ermöglichen, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und ggf. auch plangemäße Entwicklungen zu würdigen und bei der Planfortschreibung zu berücksichtigen. Aus unserer Sicht hat man nach Verabschiedung des "alten" Plans den Dingen weitgehend "ihren Lauf gelassen" mit der Folge, dass der Regionalplan vielerorts durchlöchert und umgangen wurde und seine lenkende Funktion nicht erfüllen konnte. Aus Sicht der Natur- und Umweltschutzverbände könnte eine kommentierte Würdigung des alten Regionalplans dies aufzeigen. Überdies sollte dies dazu führen, dass einige "Grundsätze" auch durch konkrete Negativaussagen ergänzt würden (z. B. "Eine Entwicklung, die Orte oder Teilorte zu "Schlaforten" ohne eigene Infrastruktur macht, ist nicht im Sinne des Regionalplans") Ein Beispiel der Würdigung oder Kritik am bestehenden Regionalplan wäre etwa die Entwicklung der Verkaufsflächen, die im neuen Regionalplan von 700 m² auf 1200 m² erweitert werden sollen. Interessant wäre darzustellen wie schon in der Vergangenheit in den Mittel- und Unterzentren der Region die Handelsbetriebe in den Innenstätten ausgeblutet sind und von größeren Handelsbetrieben geschluckt wurden. Diese negative Entwicklung für die Innenstädte könnte nach der neuen Planung noch vernichtender wirken.

Falsche, fehlende oder zu unkonkrete Zielsetzungen

"Die Klima- und Artenschutzzielsetzungen von Bund und Ländern müssen auch in der Region Donau-Iller konkret umgesetzt werden. Dies gelingt dem Entwurf des Regionalplans bisher nicht, indem er beispielsweise eine Straßenbauorgie von 41 Projekten auflistet. Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. fordert u. a. einen Stopp von Straßenneubauprojekten und eine Ausweisung eines Biotopverbundnetzes von 15 % der Offenlandfläche, wie vom Begleitgesetz des bayerischen Artenschutzvolksbegehrens gefordert wird", so Thomas Frey, BN-Regionalreferent für bayerisch Schwaben und das Allgäu. Von einer Planung, die für einen längeren Entwicklungszeitraum Gültigkeit haben soll, darf man erwarten, dass sie Ziele benennt, ggf. quantifiziert und schlussendlich festsetzt (vorgibt), die erkennen lassen, wohin denn die Entwicklung im nächsten Jahrzehnt gehen soll. Nach der Einschätzung des Sprechers des Landesnaturschutzverbandes im Landkreis Biberach, Jörg Lange-Eichholz "versteht sich der vorgelegte Regionalplanentwurf in wesentlichen Teilen lediglich als Rahmenprogramm für den Lauf der Entwicklung, so wie sie nun mal ist. Steuerungsansätze sind nicht zu erkennen; jedenfalls nicht in Wahrnehmung der Erkenntnis, dass in einer begrenzten Welt kein unendliches Wachstum von Produktion und Verbrauch möglich ist. Eine Planung nach dem Motto: "Was finanziert und verkauft werden kann, muss auch realisiert und zur Verfügung gestellt werden." erscheint schlicht nicht mehr zeitgemäß". Es wird dabei nicht verkannt, dass Begriffe wie "Nachhaltigkeit", "Zukunftsfähigkeit", "Klimaschutz" u.v.a.m. durchaus Eingang in den Text des Regionalplans gefunden haben. Jedoch wird eine Darstellung der Ziele, die sich nach Ansicht der Planer aus diesen Begriffen ergeben sollen, vermisst. Aus Sicht von Ulrich Müller, Vorsitzender des BUND-Region Donau-Iller, "müssen diese Ziele nicht neu gefunden werden, sie sind längst bekannt. Da es in einer endlichen Welt kein unendliches Wachstum geben kann und da eine Fortsetzung der bisherigen Übernutzung der Biosphäre zu kaum mehr zu beherrschenden - nicht nur ökologischen - Verwerfungen führen würde, ist eine Weiterentwicklung im Sinne von "weiter so" keine verantwortlich vertretbare Option. Vielmehr ist es geboten, die Verbräuche mindestens zu halbieren - das gilt sowohl für den Flächenverbrauch, Energieverbrauch und den Verbrauch an Rohstoffen". Politische Beschlüsse und Vorgaben zu diesen großen Herausforderungen liegen mittlerweile reichlich auf dem Tisch (Bundesregierung, Landesregierung, EU-Kommission). Es wäre nun Aufgabe (auch) der Regionalplanung, regional angepasste Teilziele dieser Vorgaben zu formulieren und auf Planebene Wege zu ihrer Umsetzung aufzuzeigen. Dieser Aufgabe wird der Entwurf des Regionalplans Donau-Iller leider nicht gerecht.

Mangelnde Verbindlichkeit

Der weitaus überwiegende Teil (geschätzt > 70 %) des Textes zum Regionalplan besteht aus "Vorgaben für Abwägungs- und Ermessensentscheidungen" (Grundsätzen). Die Befolgung dieser "Vorgaben" liegt also sowieso schon im Ermessen der Planungsträger vor Ort und können ggf. durch Abwägung übergangen werden. Umso unverständlicher ist es, dass die einzelnen Grundsätze dann auch noch nahezu durchgehend mit im juristischen Sinne unverbindlichen Formulierungen wie "sollte", "nach Möglichkeit", "überwiegend", "weitgehend", "anzustreben", "Beschränkung auf das Unvermeidbare" und weitere, aufwartet. Damit ist eine Rechtsverbindlichkeit, nach der diese Grundätze bei Planungen zumindest berücksichtigt ("abgearbeitet") werden müssen, nicht gegeben. Die Natur-und Umweltschutzverbände sehen hier die große Gefahr, dass der Regionalplan im Bereich der Grundsätze trotz Verabschiedung keine oder nur geringe Beachtung bei den Planungsträgern findet. Da die Grundsätze aber viele positiv zu bewertende "Vorgaben" beinhalten, wird gefordert, diese "schwachen" Formulierungen in klare Vorgaben zu ändern. Auch wenn nach gemachten Erfahrungen die Belange des Umwelt- und Naturschutzes (soweit nicht in Gesetzen festgeschrieben) von den Planungsträgern sowieso regelmäßig "herausgewogen" werden, so muss doch darauf bestanden werden, dass diese Belange wenigstens verbindlich und nachprüfbar in das Verfahren einbezogen werden.

Inhalte der Stellungnahme und Forderungen daraus

Im Wesentlichen beinhaltet die Stellungnahme der Natur- und Umweltschutzverbände Würdigungen, Kritik, Hinweise und Ergänzungen zu den Themen. Die wichtigsten Forderungen dabei sind kurz zusammengefasst:

  • Der Schutz und die Wiederherstellung der regionaltypischen Artenvielfalt und der Schutz sowie die Entwicklung von naturnahen Landschaftsbereichen sind als bedeutendes Ziel zwar formuliert, die praktische Umsetzung ist aber in den Planungsunterlagen kaum erkennbar. Im Gegenteil der Flächenverbrauch geht ungehemmt weiter.
  • Forderung der Realisierung von mindestens 15 % der Gesamtfläche von Verdichtungsräumen als Biotopverbundflächen. Erhalt und wo erforderlich Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im ländlichen Raum, zur Kompensation der naturfernen Entwicklung in den Verdichtungsräumen.
  • Verhinderung der Verkaufsflächengrößen in Ortsrandlage in den zentralen Orten und Entwicklung von Dorfgemeinschaften mit dem Erhalt oder der Schaffung von Einrichtungen zur Grundversorgung (z. B. Kindergärten, Dorfläden, Wirtshäuser).
  • Stopp des ungebremsten Flächenverbrauchs, insbesondere durch Siedlungen und Gebiete für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen. Verhinderung des Verlustes an landwirtschaftlichen Vorrangflächen, keine Eingriffe in Wasserschutzgebiete und der Verzicht auf die Inanspruchnahme des Naturschutzgebietes bei Ertingen an der Donau.
  • Verhinderung des Ausbaus der Gewinnung von Bodenschätzen, insbesondere wird der Kalkabbau im Blautal und Altental und der Abbau von Kies und Sand im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach thematisiert und kritisiert.

Aus Sicht der Umwelt- und Naturschutzverbände ist eine umfangreiche Veränderung des Regionalplans entsprechend den vorangegangenen Ausführungen notwendig. Dabei bieten Verbände nicht nur ihre Mitarbeit an, sondern fordern ein gehört werden. Die Verantwortlichen des Regionalverbandes werden aufgefordert Bürgerbeteiligung zu praktizieren.

Ansprechpartner:

Ulrich Müller, BUND-Baden-Württemberg: Tel.: 07347 3399,
Thomas Frey, Bund Naturschutz in Bayern (BN): 089-548298-64; 0160-95501313, thomas.frey@bund-naturschutz.de