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Nur mit einer effizienten Jagd hat der Wald in Zeiten der Klimakrise eine Chance

Angesichts der anstehenden Novelle des Bundesjagdgesetzes appellieren Waldbesitzer und BUND Naturschutz gemeinsam an die Politik in Bayern und Berlin. So müssen Hege und Bejagung die Verjüngung aller standortheimischen und standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen. Außerdem soll es ein grundsätzliches Fütterungsverbot, die Flexibilisierung der Abschusspläne besonders beim Rehwild und ein Verbot von Bleimunition geben.

31.08.2020

Zur anstehenden Novelle des Bundesjagdgesetzes betonen die Waldbesitzervereinigungen Holzkirchen und Wolfratshausen, die BN-Kreisgruppe Miesbach und der BUND Naturschutz Bayern, dass der Wald mehr Unterstützung durch eine an den Belangen des Waldes orientierte Jagd braucht.

„Klares Ziel muss es sein, dass alle standortsheimischen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen können“, waren sich Michael Lechner und Johann Killer, die ersten Vorsitzenden der Waldbesitzervereinigungen Holzkirchen und Wolfratshausen, einig. Positive Waldbilder wie in der Jagdgenossenschaft Hartpenning dürften nicht die hart erkämpfte Ausnahme bleiben, sondern müssten gesetzliches Leitbild sein. „Der Wald verträgt als Wild-Lebensraum nur eine begrenzte Menge an Rehen“, so Johann Killer. „Vielerorts gibt es aber noch zu viel Rehe, die die jungen Bäume verbeißen und deshalb im Bestand reduziert werden müssen“. Die Vertreter der Waldbesitzervereinigungen Holzkirchen und Wolfratshausen appellieren deshalb gemeinsam mit dem BUND Naturschutz an die Abgeordneten im Bundestag, aber auch im Bayerischen Landtag, sich im Zusammenhang mit der Novellierung des Bundesjagdgesetzes für moderne, zeitgemäße Regelungen einzusetzen, die der Schlüsselfunktion der Jagd für den notwendigen Waldumbau in Richtung zukunftsfähiger Mischwälder Rechnung tragen.

"Hunderte von Millionen an Steuermitteln sollen kein Rehfutter, sondern zukunftsweisende Investitionen in klimastabile Wälder von Morgen werden“, appelliert Richard Mergner, BN-Landesvorsitzender, an Ministerpräsident Markus Söder. Denn nach wie vor seien in mehr als der Hälfte der bayerischen Jagdreviere die Wildbestände zu hoch, so dass junge Laubbäume und Tannen nicht ohne teure Schutzmaßnahmen wachsen könnten. „Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt. Zu hohe Wildbestände bedeuten auch mehr Stress für die Wildtiere“, so Mergner.

Beate Rutkowski, Mitglied im BN-Landesvorstand und BN-Alpenbeauftragte, forderte Forstministerin Michaela Kaniber auf, sich weiterhin konsequent für den Schutz des Bergwaldes einzusetzen: „Der Grundsatz Wald-vor-Wild muss insbesondere im Alpenraum durchgesetzt werden, weil nur ein intakter Wald die Ortschaften und Straßen vor Murenabgängen schützen kann.“

„Die guten Ansätze im Bayerischen Jagdgesetz beim Waldverjüngungsziel, bei den revierweisen forstlichen Aussagen und bei der behördlichen Abschussplanung müssen bewahrt und weiterentwickelt werden“, so Hans Kornprobst, Sprecher des BN-Landesarbeitskreises Wald. Der Mitte Juli vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf wird dieser Verantwortung nicht gerecht und muss deshalb nachgebessert werden.

Klimakrise macht flächige Waldverjüngung notwendiger denn je

Durch die Klimakrise wird die Bedeutung der natürlichen Waldverjüngung notwendiger denn je sein. Beim Nationalen Waldgipfel wurden ca. 180.000 Hektar als Schadflächen  benannt. Mittlerweile haben sich die Flächen noch mal um etwa 50 Prozent erhöht. In den stark geschädigten Wäldern wird es in den nächsten Jahren zentral darum gehen, eine neue Waldgeneration auf riesiger Fläche auf den Weg zu bringen, die dem Klimawandel möglichst gut gewachsen ist. Aber auch auf der übrigen Waldfläche muss in den labilen Kiefern- und Fichtenwäldern auf möglichst großer Fläche die natürliche Verjüngung, ggf. ergänzt durch Pflanzungen, auf den Weg gebracht werden, bevor die Altbestände weiter absterben.

Zu viel Rehe verhindern aktuell noch Verjüngungen von Eiche, Tanne & Co.

In vielen Waldgebieten Deutschlands, Bayerns und Frankens gelingt es seit vielen Jahren nicht, dass eine naturnahe Waldverjüngung aufwachsen kann, weil überhöhte Wildbestände an Rehen, örtlich auch Hirsche und im Gebirge die Gamsen dies verhindern. In Bayern werden nach den amtlichen Forstlichen Gutachten auf fast 50 Prozent der Waldfläche gerade die in der Klimakrise wichtigen Baumarten wie z.B. Eiche und Weißtanne von den genannten Schalenwildarten regelmäßig abgefressen und somit am Aufwachsen gehindert. Deutschlandweite Bewertungen gehen von einem hohen dreistelligen Millionenbetrag des gesamten Wildschadens für die Forstwirtschaft aus – pro Jahr. Dadurch wird Waldeigentum massiv geschädigt. Gerade die Baumarten, die an Trockenheit und Hitze besser angepasst sind, wie die Eiche in den tieferen Lagen Frankens oder die Weißtanne im Gebirge und Mittelgebirgen, fallen bei zu hohem Verbiss oft völlig aus. Deshalb braucht es in einer Situation, in der viele Wälder um ihr Überleben kämpfen, Verbesserungen im Jagdrecht auf Bundesebene.

Wald braucht in der Krise mehr Unterstützung durch die Jagd

Für die anstehende Novelle des Bundesjagdgesetzes fordern die Waldbesitzervereinigungen Holzkirchen und Wolfratshausen gemeinsam mit dem BUND Naturschutzdrei zentrale Grundsätze neu zu verankern bzw. zu verstärken. In dem Waldverjüngungsziel ist zu verankern, dass die Hege und Bejagung die Verjüngung aller standortheimischen und standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen muss. Damit wird die gute Regelung aus dem Bayerischen Jagdgesetz aufgegriffen und an die Herausforderungen der Klimakrise angepasst. Als entscheidende Grundlage für die Abschussfestlegung für Schalenwild müssen für alle Jagdreviere Revierweise Forstliche Aussagen eingeführt werden, die durch hegegemeinschaftsweise Forstliche Gutachten ergänzt werden. An einer behördlichen Abschussplanung für Rehe soll wie bisher festgehalten werden, weil die Regulierung dieses Schalenwildes im Interesse des Gemeinwohls (Schutz der Artenvielfalt, Erhaltung der Wälder und ihrer Schutzfunktionen) und der Waldbesitzer liegt. Behördlich festgelegte Mindestabschusspläne wären eine gute Möglichkeit. Gerade die kleinen Waldbesitzer in den Jagdgenossenschaften brauchen die fachliche Unterstützung durch die Forst- und Jagdbehörden bei der Abschussplanung auf Basis der forstlichen Gutachten. Mit den angekündigten Hilfsmitteln in Höhe von 800 Mio. € auf Bundesebene werden in erheblichem Umfang Steuermittel für die finanzielle Förderung von Pflanzmaßnahmen und Wildschutzmaßnahmen eingesetzt. Daraus ergibt sich eine zwingende Notwendigkeit für eine behördliche Abschussplanung für Schalenwild, das den privaten Interessen der Waldbesitzer und Jäger Rechnung trägt, aber auch das öffentliche Interesse entsprechend berücksichtigt.
Daneben sollen weitere wichtige Themen im Bundesjagdgesetz festgeschrieben werden, wie die Verkürzung der Pachtzeiten, die zeitweise Duldung überjagender Hunde bei Bewegungsjagden, die Synchronisierung der Jagdzeiten auf alles Schalenwild - auch entsprechend aktueller klimatischer Entwicklungen, ein grundsätzliches Fütterungsverbot, die Flexibilisierung der Abschusspläne besonders beim Rehwild oder das Verbot von Bleimunition.

Für Rückfragen

Stefan Schäffer
Persönlicher Referent des Landesvorsitzenden
Tel.: 09 11 / 8 18 78 10
buero.landesvorsitzender@bund-naturschutz.de