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VGH-Urteil zur Ortsumfahrung Dinkelsbühl (B25): Klimaschädliches Projekt darf gebaut werden

Die Klage des BUND Naturschutz gegen den geplanten Bau der Ortsumfahrung Dinkelsbühl (B 25) wurde abgewiesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte am Mittwochnachmittag und bestätigte den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken.

20.12.2023

Tom Konopka, Regionalreferent des BN: „Für uns war und ist die Planung in Dinkelsbühl ein Paradebeispiel, welche untergeordnete Rolle der Klimaschutz für die Bundesrepublik vor allem im Verkehrssektor spielt. Dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun die Planung genehmigt ist bitter. Es ist ein schwarzer Tag für den Klimaschutz im Verkehrssektor. Wir werden natürlich weiter für die Verkehrswende und den Klimaschutz kämpfen. Wir danken der Bürgerinitiative Rettet die Mutschach für die erheblichen Spenden zur Finanzierung der Klage und allen Mitstreiter*innen für das Dranbleiben über Jahrzehnte.“

Paul Beitzer, 1. Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Ansbach: „Wir sind sehr enttäuscht. Nun kommt es darauf an, dass die Bahnlinie Dombühl-Dinkelsbühl-Wilburgstetten schnell reaktiviert wird. Die Zukunft gehört der Bahn und nicht dem klimaschädlichen KFZ-Verkehr. Leider haben wir heute erlebt, dass die Kräfte, die immer so weiter machen wollen wie bisher, die Oberhand behalten haben.“

Die Mutschach als Naherholungsgebiet droht nun leider von Dinkelsbühl abgeschnitten zu werden. Ob das dort gewonnene Trinkwasser mit dem Straßenbau auf Dauer sicher ist, wird die Zukunft zeigen. Wir haben es versucht, unser Ziel aber leider nicht erreicht. Wir danken allen, die uns viele Jahre unterstützt haben“ heißt es aus der BI Rettet die Mutschach.

Der Bay. Verwaltungsgerichtshof hat die Revision nicht zugelassen.