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Tiere und Pflanzen

Konflikte und Biberschäden vermeiden: Die Biberberater des BUND Naturschutz

In rund 70 Prozent der Biberreviere funktioniert die Nachbarschaft zwischen Nager und Mensch nahezu problemlos. Mehr noch: Viele Bürger freuen sich über die Rückkehr des bayerischen Ureinwohners. Konflikte tauchen meist dort auf, wo die Landnutzung direkt an Gewässer grenzt. Mit dem Bibermanagement des BN gibt es professionelle Lösungen.

In seinem „früheren Leben“ in Bayern hatte der Biber noch ziemlich freie Hand: Er konnte bauen, stauen und Nahrung suchen, wo und wie er wollte. Heute ist nahezu jedes Fleckchen Land im Besitz des Menschen. Das Problem: Biber halten sich auch heute nicht an Grundstücksgrenzen und gestalten ihren Lebensraum weiterhin nach ihrem Geschmack. Sie kommen auch in der Kulturlandschaft zu Recht. Was bleibt ihnen auch anderes über?

Kein Vergleich zu Wildschäden durch Rehe

Biber verursachen in Bayern pro Jahr in etwa so große Schäden wie Rehe im Straßenverkehr an zwei bis drei Tagen.

Weil Biber nicht besonders empfindlich gegenüber Störungen sind, leben sie auch in unmittelbarer Nähe zum Menschen und seinen Behausungen – manchmal sogar mitten in Städten, Parks oder Gärten. Meist ist das kein Problem. Nur dort, wo der Mensch das Land bis unmittelbar an Flüsse und Seen heran nutzt, kommt es häufiger zu Konflikten. So treten laut Bayerischem Landesamt für Umwelt (LfU) 90 Prozent aller Probleme in Biberrevieren weniger als zehn Meter entfernt vom Wasser auf. Die professionellen BN-Bibermanager Gerhard Schwab und Berit Arendt beraten bei Problemen und Biberschäden. Daneben engagieren sich zahlreiche ehrenamtliche BN-Biberberater, die in den meisten Fällen direkt mit den Unteren Naturschutzbehörden zusammenarbeiten.


Miteinander leben: Bibermanagement in Bayern

Landesweite Zahlen aus über zwei Jahrzehnten Bibermanagement belegen: In rund 70 Prozent der bayerischen Reviere gibt es keine oder keine größeren Konflikte. Das zeigt, dass die friedliche Koexistenz zwischen Mensch und Biber funktioniert. Natürlich kommt es durch das fleißige „Werkeln“ des Nagers auch zu Situationen, in denen guter Rat gefragt ist. So kann es sein, dass Biber Nutzbäume fällen, etwa auf einer Obstwiese. Auch an Fischteichen kann es zu Schäden kommen, wenn durch den Bau von Wohnröhren das Wasser abfließt. Manchmal haben auch Landwirte zu kämpfen, wenn sich ein Tier im Maisfeld bedient, durch seine unterirdischen Höhlen der Boden unter den Landmaschinen einbricht und die Maschinen dabei Schaden nehmen oder Felder überschwemmt werden.


Dem Biber Raum geben

Biber beschränken ihre Aktivitäten meist auf einen schmalen Streifen entlang der Gewässer. Viele Probleme lassen sich also vermeiden, indem ein etwa 20 Meter breiter Streifen entlang von Flüssen, Bächen und Seen nicht für Ackerbau, Fischteiche oder Kläranlagen genutzt wird – was aus Sicht des Trink- und Hochwasserschutzes übrigens ohnehin sehr wünschenswert wäre. Alle Bundesländer bis auf Bayern haben in ihren Gesetzen bereits eine derartige Schutzzone entlang von Fluss- oder Seeufern verankert, etwa um die Einträge von Pestiziden und Dünger aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Der BN fordert seit langem, dass der Freistaat endlich solche ungenutzten Pufferstreifen an allen Fließgewässern einführt. Die Umsetzung in Bayern steht über das Volksbegehren „Rettet die Bienen und die Artenvielfalt“ jetzt endlich an.


Die Biberberater: Wissen wirkt Wunder

Im Großen und Ganzen gilt: Es gibt für alle Fälle vernünftige Lösungen. Und guter Rat ist in diesem Fall nicht teuer – dafür sorgt das bayernweite Bibermanagement, das der BUND Naturschutz erarbeitet hat.

Der BN finanziert mit Unterstützung des Bayerischen Naturschutzfonds zwei hauptamtliche Bibermanager, die sich besonders „schwerer Fälle“ annehmen. Gemeinsam mit den Betroffenen finden sie passgenaue Lösungen: Drahthosen für Obstbäume, Elektrozäune für Gemüsefelder, Gitter, die das Unterminieren von Wegen oder Feldern verhindern, oder die Entfernung störender Biberdämme. Die hauptamtlichen Bibermanagerhelfen schnell und flexibel im Gelände und stehen telefonisch stets zur Verfügung. Sie:

  • lösen jährlich etwa 155 besonders schwierige Konfliktfälle,
  • informieren jährlich mit 65 Vorträgen und Exkursionen über den nützlichen Nager,
  • legen 45.000 Kilometer im Jahr zurück, um bei Problemen vor Ort zu sein,
  • haben bereits mehr als 500 ehrenamtliche Biberberater ausgebildet, die wiederum jährlich etwa 2.000 Ortstermine und Beratungsgespräche absolvieren und mehr als 100 Biberführungen anbieten.

Unterstützt werden die Bibermanager von zahlreichen ehrenamtlichen Biberberatern, die bereits den Großteil der Probleme in direkter Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden und den Betroffenen lösen.

Für größere Schäden in der Land-, Forst- und Teichwirtschaft gibt es seit 2008 einen freiwilligen Ausgleichsfonds des Freistaates. 2011 wurde er von 250.000 Euro pro Jahr zunächst auf 350.000 und aktuell auf 450.000 Euro aufgestockt. Die Summe der Schäden variiert von Jahr zu Jahr. 2014 belief sie sich auf 720.000 Euro. Sind die gemeldeten Schäden höher als der Ausgleichsfonds werden die Antragsteller anteilig entschädigt. Im Jahr 2014 wurden jedem Geschädigten also rund 62 Prozent seiner Schäden ausgeglichen. 2015 lagen die Schäden bei 556.781 Euro und die Ausgleichsquote bei 80%. 2016 lag die Ausgleichsquote bei 74%. 2017 lag die Ausgleichsquote bei 67%. Im Jahr 2018 lag sie bei 72%. Eine weitere Aufstockung des Ausgleichsfonds auf 900.000 € würde zu einer 100% Quote führen und wäre wünschenswert. Leider ist dies aber weder im Jahr 2019 noch im Jahr 2020 zu erwarten.
In den gravierendsten Fällen, wenn trotz Beratung und Bibermanagement ein Problem nicht gelöst werden kann, dürfen Biber nach behördlicher Genehmigung sogar von Fachleuten gefangen und getötet werden. So wurden 2018 bereits 1.900 Biber im Rahmen des Managements gezielt an den Problempunkten getötet. Eine flächendeckende Bejagung, wie sie öfter gefordert wird, ist hingegen nicht sinnvoll.

In Bayern ist ein großer Teil der potenziell geeigneten Biberlebensräume besetzt. Weil ausschließlich Uferzonen als Lebensräume infrage kommen, werden 95 Prozent der Landesfläche des Freistaates ohnehin biberfrei bleiben. Eine „Übervermehrung“ von Bibern ist aber auch biologisch nicht möglich. Ausgewachsene Tiere haben hierzulande zwar kaum mehr natürliche Feinde, aber dank eines rigiden Reviersystems wird es nie zu viele Biber in einer Region geben.
Eine Biberpopulation wächst immer nur langsam und solange es genug geeigneten Lebensraum gibt. Außerdem kommen pro Jahr nur zwei bis drei Junge zur Welt, von denen lediglich die Hälfte die zweijährige Lehrzeit in der Familie überlebt. Danach wird das Jungtier vertrieben und muss sich eine eigene Existenz aufbauen. Dabei gilt: erst Immobilie, dann Familie! Es folgt ein Spießrutenlauf, der für den Jungbiber umso strapaziöser ist, je mehr Reviere schon besetzt sind. Oft kommt es zu erbitterten Kämpfen, die die Jungbiber nicht überleben – so reguliert sich die Art faktisch selbst. Das belegen auch die Zahlen aus Bayern: Dort, wo schon länger Biber leben, ist der Bestand seit Jahren stabil. Zuwächse sind nur an den Rändern der bisherigen Verbreitung zu beobachten.

Typische Konfliktfälle mit dem Biber

Die BN-Bibermanager verfügen mittlerweile über jahrzehntelange Erfahrung im managen von Problemen zwischen Biber und Mensch. Meist gibt es sehr einfache Lösungen.

Der Biber legt Wert darauf, dass die Eingänge zu seinen Wohnbauten unter der Wasseroberfläche liegen. Wenn ihm das Wasser zu niedrig ist, besinnt er sich auf seine Dammbaukünste und staut Bäche oder Flüsse auf. Manchmal gibt es dadurch Überschwemmungen auf den angrenzenden Nutzflächen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an die BN-Biberberater zu wenden. Biberbauten stehen genau wie das Tier selbst unter Schutz und dürfen nicht zerstört werden. In Absprache mit den zuständigen Behörden können in Notfällen aber z.B. Drainagen eingebaut oder Dammabsenkungen durchgeführt werden.

Wenn Felder näher als 20 Meter an ein vom Biber bewohntes Gewässer heranreichen, ist es sehr wahrscheinlich, dass sich der Nager dort bedient. Über einen schmalen Fraßgang arbeitet er sich ins Feld vor und holt sich kalorienreiche Feldfrüchte wie Mais oder Zuckerrüben ins Wasser, um sie dort zu verspeisen. Als einfache Faustregel gilt deshalb: Beim Anbau von Feldfrüchten mindestens 20 Meter Abstand zum nächsten Gewässer halten. Der fußfaule Biber legt nur ungern längere Strecken an Land zurück. Wer das berücksichtigt, hat gute Chancen, Biberfraß zu vermeiden. Auch niedrig gespannte Elektrozäune halten den Nager fern. Sie haben sich auch auf Garten-, Wald- und Ackerflächen bewährt. Treten trotz Vorsichtsmaßnahmen Fraßschäden auf, können sie durch den Ausgleichfonds des BUND Naturschutz ersetzt werden. Wenden Sie sich auch in diesen Fällen gerne an die BN-Biberberater.

Überwiegend im Winter, wenn es für den Vegetarier Biber sonst nichts zu fressen gibt, fällt er ufernahe Bäume. Da das Tier nicht klettern kann, ist dies die einzige Möglichkeit, an Blätter oder zarte Astrinde zu gelangen. Wichtig: Gefällte Bäume möglichst nicht wegräumen! Schon in der nächsten Nacht würden sich die fleißigen Nager mit knurrendem Magen einem neuen Baum zuwenden. Generell gilt: Wenn ein Bach- oder Flussufer noch naturnah mit typischen Auwaldbäumen wie Weide oder Erle bewachsen ist, stören die Fällaktionen des Bibers kaum. Sie gehören zum normalen Kreislauf in diesem Lebensraum. Bäume wie Weide oder Erle schlagen im Folgejahr aus den Baumstümpfen wieder aus. Handelt es sich dagegen um eher naturferne Uferbereiche mit wenigen großen Bäumen, schmerzt jede einzelne Fällaktion. In solchen Biberrevieren ist es sinnvoll, Uferbäume frühzeitig mit einer Drahthose im unteren Stammbereich zu schützen. Gleiches gilt für wertvolle Obst- oder Nutzbäume, die in der Nähe von Bibergewässern liegen: Eine preiswerte Lösung, die gut funktioniert. Langfristig ist es aber sicher sinnvoll, über die Entwicklung einer naturnahen Vegetation in Uferbereichen nachzudenken.

Biber bauen und bewohnen ihre typischen Burgen oder auch Röhrengänge im Uferbereich. Wenn Felder bis an die Gewässer heranreichen, kann es vorkommen, dass Traktoren in unterhöhlten Bodenbereichen einbrechen. Auch in solchen Fällen helfen die BN-Biberberater kompetent vor Ort.

Biber richten sich in Fischweihern gerne häuslich ein. Dabei haben sie es nicht auf die Fische abgesehen: Die Nager sind 100-prozentige Vegetarier. Mit Fischen können sie gar nichts anfangen. Manchmal verstopfen sie aber die Zu- oder Abflüsse. Das lässt sich mit einfachen Drahtgittern, die vor dem Durchlass oder um den Überlauf (Mönch) herum angebracht werden, verhindern. Wenn gewerblich tätige Teichwirte betroffen sind, ist es manchmal das notwendige letzte Mittel, die Biber einzufangen.

Der Biber ist ein Wildtier. Er bzw. sie will nichts mit uns Menschen zu tun haben. Die normale Reaktion auf menschliche Begegnungen ist die Flucht. Wenn wir Menschen jedoch beim sommerlichen Baden den Nagern, die gerade Junge aufziehen, quasi vor die Nase schwimmen, kann es auch zu schmerzhaften Begegnungen kommen. Ein Biss ist nicht auszuschließen. Dies steht aber sicher in keinerlei Verhältnis zu den zahlreichen Bissen, die durch Hunde verursacht werden. Hunde, die ins Wasser springen, werden übrigens durchaus ab und zu von Bibern gebissen. Dies ist dann sozusagen die Verteidigung vor dem Wolf!

  • Bitte nicht wissentlich in die Nähe einer Burg schwimmen!
  • Bei Begegnungen an Land bitte Zurückhaltung. Bitte nicht anfüttern, keine Handyaufnahmen machen und auch nicht näher als 5 Meter kommen.

Sensible Bereiche müssen mit Steinen und Drahtgittern gesichert werden. Diese aufwendigen Maßnahmen sind aber auch in biberfreien Gebieten notwendig, weil auch Nutria, Bisam, Dachs oder Kaninchen Anlagen zum Hochwasserschutz unterhöhlen. Die Wasserschutzbehörden statten ihre Anlagen deshalb bereits seit den 1990er-Jahren mit entsprechenden Schutzvorrichtungen aus.

Wenn gravierende Schäden drohen und keine anderen Maßnahmen helfen oder möglich sind, dürfen Biber von den zuständigen Fachleuten auch gefangen oder sogar getötet werden. Diese Ausnahmen müssen amtlich genehmigt werden. Die BN-Biberberater können ihnen auch zu dieser Möglichkeit Auskunft geben.

Nur 20 Meter für den Biber!

Würde man an allen Bibergewässern einen Uferstreifen von etwa 20 Metern aus der Nutzung nehmen, bliebe den Tieren – und nicht zuletzt auch den Gewässern – mehr Raum zur natürlichen Entwicklung. Eine Lösung, die übrigens alle Bundesländer außer Bayern bereits umgesetzt haben. Aktuell steht in Bayern die Umsetzung der Uferrandstreifen an, da die Einrichtung von Gewässerrandstreifen eine wichtige Forderung im Rahmen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen und die Artenvielfalt“ ist. Diese Umsetzung ist überfällig. Ausgleichszahlungen der staatlichen Landwirtschafts- und Naturschutzprogramme sorgen außerdem dafür, dass es sich auch in Bayern teilweise schon heute auszahlt, Uferrandstreifen nur extensiv oder gar nicht zu bewirtschaften.